Fahrradwege explizit für beide Fahrtrichtungen freigegeben

Hallo

Nach welchem Schema sollte man einen Fahrradweg taggen, der explizit für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist?

Normalerweise ist “in beide Richtungen befahrbar” ja der Standard für alle Wege ohne oneway=yes, aber dann müssten die Fahrradwege beidseits von städtischen Straßen alle ein oneway=yes bekommen.

Gruß
Atalanttore

Müssen sie ja auch. Zur Falschfahrt freigegebene Radwege sollten dann zur Verdeutlichung ein oneway=no erhalten, damit das nicht jemand als fehlend annimmt.

Hallo Atalanttore

Du kannst ein oneway=no ergänzen. Damit ist dann klar, dass der Radweg in beide Richtungen als Radweg ausgeschildert ist. Problematisch wird das nur bei den allfälligen kombinierten Rad-/Fußwegen. Da muss man dann mit cycleway:oneway=no oder war das doch bicycle:oneway=no arbeiten. Für Fußgänger gibt es ja keine Einbahnstraßen.

Alternativ kann man auch bicycle:forward und bicycle:backward verwenden.
In Bonn gibt es einen Radweg, der in eine Richtung (rechts der Straße) designated (also vorgeschrieben) ist und in die andere Richtung yes (erlaubt) ist.
Upps der ist sehr lang und daher für einen Teil (>1km) falsch mit foot=designated getaggt. Da muss ich mal dran arbeiten. An einer Bushaltestelle steht sogar explitzit ein “Fußgänger verboten” Schild (foot=no). Einige Verbindungen zu Querstraßen fehlen auch noch.

Edbert (EvanE)

Dann fehlt in meiner Stadt bei den beidseitigen Radwegen überall ein oneway=yes. Das werde ich demnächst dann mal ergänzen.

Ich habe an Radwegen noch nie ein Einbahnstraßenschild gesehen. Von daher würde ich eher zu cycleway/bicycle:forward/backward neigen. Die Richtungsregel ist ja eher implizit (Existenz eines Radweges auf der anderen Straßenseite) als durch Schilder angeordnet.

Und wie gesagt bei kombinierten Rad-/Fußwegen wäre ein simples oneway=yes nicht gerechtfertigt. Das könnte ähnlich schnell, wie du es hinzugefügt hast, wieder entfernt werden.

Edbert (EvanE)

Ein Radweg ist bei uns in Augsburg normalerweise nur in eine Richtung erlaubt. Zu Beginn des Weges ist das offizielle Schild aufgestellt.

Ist der Weg auch in der anderen Richtung zugelassen, steht an dessen Anfang auch explizit das Schild, es gibt also zumindest bei uns eine eindeutige Regelung, darauf wurde mal vor etwa einem Jahr in der lokalen Presse durch die Polizei hingewiesen.

Da auch bei uns früher dieses Detail nicht erfasst wurde, ergänze ich immer, wenn ich das nochmal prüfe, explizit oneway=yes bzw. oneway=no.

Viele Grüße

Dietmar

Hallo Dietmar

Die Richtung oder nicht wird durch die Seite des Weges vorgegeben, an der ein Schild steht.
Von daher wäre bicycle:forward/backward=designated/yes/no wesentlich sinnvoller als ein oneway=yes/no.

Und wie ich schon mehrfach erwähnte, ist eine oneway-Angabe nur bei reinen Radwegen überhaupt sinnvoll.

Edbert (EvanE)

Ich würde zwar auch die forward/backward Variante bevorzugen, jedoch halte ich es für unlogisch, dass oneway=* bei kombinierten Rad- und Fusswegen nicht verwendbar sein soll. Für Fussgänger gibt es natürlich dort keine Richtungseinschränkung, aber das gilt in normalen Einbahnstraßen auch. Definiert man oneway=yes so, dass es auch für Fussgänger gilt, so kann man es nur noch auf Autobahnen etc. verwenden, wo Fussgänger ohnehin verboten sind. Im Wiki ist es leider nicht sauber definiert.

Es ist schon ein Unterschied, ob bei einer Straße mit Gehweg( footway/sidewalk=*) ein oneway=yes steht oder ob das oneway=yes an einem speziellen Weg für Fußgänger und ggfs. auch Radfahrer steht. Bei einem Weg mit foot=designated + oneway=yes würde ich meinen, dass die Einbahnregelung auch für die Fußgänger gilt.

Es gibt solche Situationen ja durchaus, z.B. bei getrennten Ein- und Ausgängen.

Edbert (EvanE)

Der Unterschied mag hinreichend sein, um oneway=yes dafür unterschiedlich zu definieren. Allerdings wäre dies sehr problematisch, da es entsprechend viele Zwischenfälle gibt und man da irgendwie künstlich eine Grenze definieren müßte, wo der Bedeutungswechsel eintritt. Wie wäre oneway=yes beispielsweise bei einer Straße ohne Gehweg, einem verkehrsberuhigter Bereich oder einer Fussgängerzone mit Lieferverkehr zu deuten.

Wenn keine Abgrenzung klar definiert ist und jeder seine eigene Deutung hat, wird es natürlich noch problematischer.

In diesem Fall kann man wohl interpretieren, das der Mapper dies so gemeint haben dürfte, auch wenn ich dies als missbräuchliche Verwendung des Tags sehe, auch wenn diese durch widersprüchliche Beschreibung des Tags im Wiki begünstigt wird.

Wenn man danach geht, was ein Mapper wohl mit oneway=yes gemeint haben dürfte, so wäre dies bei einem kombinierten Fuss- und Radweg wohl nur auf die Radfahrer zu beziehen. Situationen, wo auch die Fussgänger von der Richtungsbeschränkung betroffen sind, dürften bei solchen kombinierten Wegen sehr selten sein.

OK, wir kommen bei der Beurteilung dieser Situation wohl nicht zusammen.
Daher schließe ich für mich diese Diskussion hiermit ab.

Edbert (EvanE)

Höhh? :forward/:backward nutzt man doch nur, wenn es für beide Richtungen unterschiedliche Vorgaben gibt. Dies ist zwar bei Einbahnstraßen IMMER der Fall, weil in Gegenrichtung keine Schilder stehen, aber dort macht es keinen Sinn, da man in Gegenrichtung eh nicht fahren darf.

Einbahnwege für Fußgänger ist wohl die absolute Ausnahme und sollte in dem Fall am besten gesondert getaggt werden, zB mit foot:oneway=yes/no (So wie es bei für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen gemacht wird, wo es auch die Ausnahme ist.)

Ein :forward/:backward macht in meinen Augen etwa Sinn, falls zB in die eine Richtung Benutzungspflicht, in die andere aber Benutzungsrecht herrscht, o.ä. Doch solche Radwege habe ich zumindest noch nicht gesehen.

Ein oneway=yes/no sollte mMn an jeden Radweg, da es hier keine überwiegenden Vorkommen mit wenigen Ausnahmen gibt, wie es bei normalen Straßen ist, bei denen die Einbahnstraßen die Ausnahme ist.

Also hier (südliches NRW) sind Radwege auf der Seite, von der man den benutzen darf/muss mit dem blauen Rad-Lolli gekennzeichnet. Von der anderen Seite steht kein Schild, das die Einfahrt verboten wäre. Das ist nun genau anders als bei einer Einbahnstraße für Autos, bei der diese Seite mit dem “Einfahrt verboten” Schild gekennzeichnet ist.

Insoweit ist die Situation der unterschiedlichen Kennzeichnung je nach Richtung genau gegeben.
En Beispiel für designated in eine Richtung und "Fahrad frei"in die andere Richtung habe ich bereits in Post#3 geschildert. Es geht um den Radweg an der Kaiserstraße in Bonn. Wie in Post#3 geschrieben ist der zur Zeit noch falsch getaggt. Real hat der Weg die Taggs des weiter in Richtung Godesberg liegenden Fortsetzung (kombinierter Rad-/Fußweg in beide Richtungen).

Im Gegensatz zu explizit ausgewiesenen Oneways ist diese Richtungsbindung nur implizit durch das Vorhandensein eines Radweges auf der anderen Straßenseite bedingt. Das kann man jedoch auch aus den OSM-Daten herauslesen.

Edbert (EvanE)

Nein, auch bei nur einem Radweg auf einer Seite ist es verboten:

Wenn man dagegen Verstösst darf man sich “Geisterfahrerbezeichnen lassen :wink: