Fahrradinfrastruktur Tagging - Realität und Fragen

Weltweit Verkehrszeichennummern die in jedem Land und auch noch mit der Zeit variieren finde ich jetzt auch etwas viel verlangt!

Ja, es würde bei jeder Art von Schild dass sich auf die Zugangsbeschränkung von Fahrradfahrern auswirkt gesetzt. Welche Zugangsbeschränkung dann gilt, steht ja dann im bicycle-key.

Auch Markierungen. Markierungen gelten im Allgemeinen als “horizontale Schilder”. Einfach nur eine Pflasterung gilt soweit ich weiß nicht als Markierung nach Stvo.

bicycle:signed bezieht sich auf den access key bicycle, also einer Zugangsbeschränkung. Beschildert wäre in diesem Fall eher die Velorouten-Bezeichnung.

Das wäre somit eigentlich eine saubere Trennung der beiden Bedeutungen von designated in ist erlaubt + ist gekennzeichnet.

Wäre da nicht ein source:bicycle=sign naheliegender.
Und wie man oben bemerkt haben könnte finde auch “signed” begrifflich schwammig. Verkehrszeichen, Markierung, sonstiges Anzeichen, Unterschrieben?
Aber das wurde schon woanders diskutiert: [RFC] Feature Proposal - Replace `*:signed` suffix key with `is_signed:*` prefix key

Für Deutschland sehe ich da keinen großen Nutzten. Weil es gibt auch unbeschilderte Radwege die als Radweg erkennbar sind. Und beschildert sagt nichts darüber aus ob er benutzungspflichtig oder gar nur ein Schleichradweg ist. Das Tagging wird somit noch komplexer, ohne dass dadurch die wesentliche Probleme gelöst werden. Die einzige Information, die derzeit verlässig Aufschluss über die Art des Radweges gibt, ist traffic_sign=*.

2 Likes

Nicht nach StVO aber nach aktueller Rechtsprechung.

Es wäre jedenfalls synonym mit bicycle:signed=yes.

Der Vorteil den ich bei *:signed sehe, ist, dass man auch *:signed=no taggen kann um explizit zu taggen dass sich die Information nicht aus Beschilderung ergibt. Wird z.B. so genutzt bei name:signed um zu markieren dass der Name vor Ort nicht ausgeschildert und daher auch nicht vor Ort verifizierbar ist (und daher ein Mapper z.B. nicht auf die Idee kommen sollte, den Namen zu löschen wenn er ihn vor Ort nicht sichtet).

Das ist mit source:* nicht möglich.

Der Wert von source:* ist eigentlich ein Freitext-Feld, was bedeutet dass der Mapper gezwungen ist, bei Nichtvorhandensein einer Beschilderung irgendein anderen passenden Wert zu finden (survey? local knowledge? stvo? DE:not_a_sidewalk?). Siehe auch die Werte von source:bicycle bisher auf Taginfo:
https://taginfo.openstreetmap.org/keys/source%3Abicycle

Ahja klar, ich meinte eigentlich insbesondere bicycle:signed=yes im Kontext von einer Beschilderung mit o.Ä um Situationen zu unterscheiden, wo Radfahrer einfach so in Ermangelung eines Schildes (aus Sicht des individuellen Mappers) erlaubt weil nicht verboten sind (z.B. Wald- und Wanderwege).
(Edit: Und das wieder wie immer im internationalen Kontext gesehen, also je nach Land mögen das andere Schilder sein. Beispiel aus den Vereinigten Staaten)

Wird z.B. so genutzt bei name:signed um zu markieren dass der Name vor Ort nicht ausgeschildert und daher auch nicht vor Ort verifizierbar ist

Man könnte vor Ort jemanden fragen.

1 Like

Hey,

kurze Frage in die Runde: würdet ihr das cycleway:lane als =exclusive oder =advisory taggen?

1 Like

Ich würde es KISS als cycleway:both=lane taggen.

Wäre für mich exclusive, da kein Schutzstreifen wie es Schutzstreifen sonst sind, sondern doch mehr vom Kraftfahrzeugverkehr separiert

1 Like

Hallo,
für mich auch " exclusive"
siehe WIKI bei Radfahrstreifen

Eine bauliche Trennung (weder deutsch-amtlich noch im OSM-Sinne) ist nicht vorhanden, der Radfahrstreifen wird daher ausschließlich als Schlüssel am Highway erfasst.

Gruß
Danfost

Danke für die Rückmeldungen. Das zeigt für mich auch schön, was Verwaltungen (insb. hier die Berliner Verwaltung) mit solchen komischen Markierungen erreicht - eine Person denkt an einen Radfahrstreifen, die andere an Schutzstreifen. Tatsächlich ist es ja weder das eine noch das andere und sollte so nicht vorkommen (Z237 + Z340 = :interrobang:).
Ich finde es auch echt schwierig da eine klare Taggingweise zu finden - und andere anscheinend auch. Das Bsp. oben ist aktuell tatsächlich exclusive, das hier ein paar hundert m früher:


aber advisory… :see_no_evil:

Hallo,
ich meine nicht.
Laut Wiki fehlen hier für den Schutzstreifen die unterbrochene schmale Linie.

Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 (unterbrochene schmale Linie) gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn

Das wäre dann aber bei deinem ersten Beispiel der Fall…argh, ich zeichne weiter Hausumrisse :grin:

Gruß
Danfost

In welchem (?) ersten Beispiel wäre was (?) der Fall? Mir erschließt sich das nicht.

Hallo,
Beitrag #33

Gruß
Danfost

Das ist definitiv =exclusive. Die Markierung für Schutzstreifen sieht anders aus (dünnere Linie, längere Strichelung). Außerdem wäre bei Schutzstreifen das blaue Schild nicht vorhanden.

Dies ist die Markierung die auch bei Einfahrten und Kreuzungen zu finden ist. Sie bedeutet lediglich, dass der Streifen überfahren werden darf (um auf den Parkplatz dahinter zu kommen).

3 Likes

danke @westnordost, ich dachte ich müsse schon zum Optiker, mir eine neue Brille machen lassen. Ich habe mich schon gewundert, wo die Definition Schutzstreifen im ersten Beispiel zutreffen soll.

Gut, danke für die Bestätigungen. Ich denke auch, dass es exclusive sein sollte.

Noch als Anmerkungen: In Berlin werden Schutzstreifen gerne auch genau so markiert, z.B. hier: Mapillary cookie policy use
Da ist der Unterschied dann nur noch das Schild (Z237).
Zudem ist, ich glaube seit 2009 aber erst, in der StVO ausdrücklich vermerkt, dass Z295 (Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung) zum Erreichen von Parkplätzen überfahren werden darf. Und zu dieser Situation: Mapillary cookie policy use hatte ich mal eine Person mit Rechstkenntnissen gefragt und die meinte, dass hier das Z237 (blauer Lolli) unwirksam sei…

Ergo: exclusive nach allgemeiner OSM-Definition (für den Radverkehr vorgesehen) aber kein Radfahrstreifen nach dt. Recht.

Vielleicht gilt der blaue Lolli für den kurzen Abschnitt bei der Fahrbahnverengung :wink: … die Mindestbreite und Pufferzone (zu parkenden Autos etc) scheint in diesem kurzen Abschnitt ja gegeben zu sein…

Ich hänge mich malhier mit rein, um nicht noch einen weiteren Fahrradinfrastrukturtopic aufzumachen.

Ist mit heute unter die Räder gekommen:

bergauf: VZ 240 mit ZZ “Anfang”
bis hierher, nochmals VZ 240, jetzt mit ZZ 1012-31 “Ende”

soweit so klar:

bicycle=designated
foot=designated
highway=path
lcn=yes
lit=no
path=sidepath
segregated=no
smoothness=excellent
surface=asphalt
traffic_sign=DE:240

In der Gegenrichtung (jetzt linke Seite) aber:
VZ 239 mit ZZ 1022-10

Was gilt nun? Und wie schnell darf ich mit dem Rad bergabfahren? Wie muss ich das Tagging ergänzen?