Erfassung der Amtsgerichtsbezirke in Deutschland

Hallo zusammen,

um die Datenverfügbarkeit bei OSM zu erhöhen plane ich die deutschen Amtsgerichtsbezirke zu erfassen und als (Multipolygon?) in OSM zu integrieren. Ziel ist, dass auf Basis einer beliebigen Koordinate mittels einer is_in-Abfrage (overpass) ermittelt kann, welches Amtsgericht für diese Koordinate zuständig ist.

Die entsprechenden Landesgesetze, denen die Amtsgerichtsbezirke zu entnehmen sind, habe ich bereits organisiert. Aufgrund der großen Masse an zu erfassenden Informationen und der teilweise sehr speziellen Bezirksstrukturierungen (z.B. gibt es Gemeinden, bei denen für unterschiedliche Ortsteile auch unterschiedliche Amtsgerichte zuständig sind) suche ich noch Mitstreiter, die Interesse an dieser gemeinsamen Aufgabe haben und das Projekt unterstützen wollen.

Ich freue mich über eure Rückmeldungen bzw. Mapping-Vorschläge!

Grüße,
mme

Diese Grenzen gehõren m.E. nicht in den OSM-Datenbestand.

da fehlt noch eine Begründung. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass die meisten bzw. viele das so sehen.

kannst Du schon abschätzen ob sich die Amtsbezirksgrenzen vollständig mit admin Grenzen abbilden lassen, oder ob es tatsächlich neu zu zeichnende Linien geben würde?

Ich würde daraus schließen: nein.
Wichtiger ist die Quelle - ist sie für OSM “frei”:

Ortsteile sind ja auch durch admin Grenzen definiert, level 9 und 10

Ich halte das auch für unnötig… Ich hab mich dienstlich hier in Brandenburg mal notgedrungen in Bezug auf Grundbuchämter mit dem Thema beschäftigt.
Hier würde es reichen, der Gemeinde (admin_level=8) eine entsprechende Amtsgerichtszugehörigkeit mitzugeben. Das reicht hier… Die Arbeit will ich mir aber nicht machen.

Sven

ich sehe das Thema auch eher als problematisch an, zum einen weil es sehr speziell ist (Gefahr der Veraltung weil sich nicht ausreichend Leute dafür interessieren), zum anderen weil jede zusätzliche Grenze, insbesondere die nicht unmittelbar beobachtbaren, das weitere Editieren komplexer macht, und viele davon abhalten könnte, an solchen Stellen andere Dinge anzufassen. Ich beobachte das schon bei Busrouten, dass man da bei neuem Straßenverlauf (auch kleinerer Natur, z.B. Trennung der Richtungsfahrbahnen, neuer Kreisverkehr o.ä.) selbst in Josm kaum noch Lust hat, das überhaupt noch nachzuführen, wenn da auch noch 6-8 Busrouten (mit Gegenrichtung) durchgehen, während es mobil quasi unmöglich ist.

Ich schließe mich den ablehnenden Stimmen an. Eine pure redundante Datenablage ohne Verifizierbarkeit durch alternative Quellen ist sinnlos. Wenn die Daten frei zugänglich sind, dann kann der geneigte Interessent diese Abfrage auch ohne Zwischenlagerung in OSM durchführen.

Diese Idee kann man sehr leicht auch ausweiten:
Nach den Amtsgerichtsbezirken würde ich auch gerne die Grundbuchbezirke sehen. Und …

Ich schließe mich den ablehnenden Stimmen an: In OSM selbst sind diese Daten meines Erachtens nicht richtig aufgehoben. Das ist für mich ein typischer Fall für eine zweite DB, die dann mit OSM-Daten zusammen dargestellt wird.
Auch das Thema “wir mappen, was sichtbar ist” passt hier nicht so ganz. Oder gibt es Grenzsteine für diese Bezirke?

Wie wäre es mit THW Bezirken, Notarztzuständigkeiten, Bergwachtabteilungen, Flughafeneinzugsgebieten, lokale ADAC Vereinsgruppen, …

Nein, bitte nicht alles in die OSM Datenbank abkippen.

insbesondere, wenn es sich mit admin Gebieten darstellen lässt (wovon ich ausgehe), dann reicht es, in OpenStreetMap diese Gebiete zu haben, um mit der “2. DB” dann den Bezug zu den Gerichten herzustellen.

Dann fordere ich aber ein, auch PLZ-Gebiete prompt zu entfernen, denn die gibt es auch nur auf dem Papier (im wahrsten Sinne des Wortes)!!
Und dann noch Vogelschutz- und Landschaftsschutz- und FFH-Gebiete. Erst auf dem Niveau NSG sind mir Schilder in Erinnerung.

Wir erfassen grundsätzlich keine nicht beobachtbaren Sachen in OpenStreetMap. Von diesem “grundsätzlich” gibt es Ausnahmen. Jede dieser Ausnahmen muss einen guten Grund haben. Gemeinde- und PLZ-Grenzen haben einen sehr hohen Nutzen und sind deswegen gemeinhin akzeptiert. Amtsgerichtsbezirksgrenzen überspringen m.E. diese Nutzen-Hürde nicht. Nur weil die meisten nicht beobachtbaren Grenzen zu unwichtig für OSM sind, heisst das nicht, dass man reflexartig alle in der Vergangenheit gemachten Ausnahmen widerrufen muss.

Es gibt noch einen Unterschied:
PLZ sind Teil der Anschriften, die ja in OSM erfasst werden. Insfern steht auch die Erfassung der PLZ-Gebietsgrenzen in direktem Zusammenhang damit.
Vogelschutzgebiete und FFH-Schutzgebiete haben eine direkte Auswirkung auf die Nutzung der Landschaft wie z.B. Betretungsverbote. Auch deren Grenzen stehen in einem direkten Zusammenhang mit einer klassischen OSM-Datennutzung.
Landschaftsschutzgebiete sind mir persönlich noch nicht in OSM eingetragen begegnet. Ich kenne genau eins und das ist nicht eingezeichnet.

Es gibt noch einen Unterschied:
PLZ sind Teil der Anschriften, die ja in OSM erfasst werden. Insfern steht auch die Erfassung der PLZ-Gebietsgrenzen in direktem Zusammenhang damit.
Vogelschutzgebiete und FFH-Schutzgebiete haben eine direkte Auswirkung auf die Nutzung der Landschaft wie z.B. Betretungsverbote. Auch deren Grenzen stehen in einem direkten Zusammenhang mit einer klassischen OSM-Datennutzung. Sie sind in der Regel auch vor Ort ausgeschildert. Selbst an Schilder wie “Landschaftsschutzgebiet, … verboten” erinnere ich mich dunkel. Das einzige konkrete Landschaftsschutzgebiet, dass ich aus dem Kopf benennen kann, ist allerdings weder ausgeschildert noch in OSM eingetragen.

Eventuell für eine einfache Anzeige mit uMap - Beispiel Freital.gpx - die Grenzen eintragen:
http://umap.openstreetmap.fr/de/map/freital_440379#12/50.9961/13.6505

Ich würde mich auf die ablehnende Seite stellen, da wir auch so schon Probleme haben, die Dinge zu “warten” und der Nutzen vermutlich überschaubar ist.

Gab es so eine Diskussion nicht auch schon zum Thema Wahlbezirke?

Und ich brauche in den OSM-Daten dringend endlich Landeskirchen, Bistümer, Kirchenbezirke, (Kirchen-)Distrikte, Kirchengemeinden und Parochien! Sonst weiß man ja gar nicht, wer für die Seelsorge usw. zuständig ist. :wink:

+1. Die bisher üblichen Ausnahmen (Admin-Grenzen, Schutzgebiete, PLZ) sind gut begründet und genug.