Eingeschränkter Zugang auf Waldweg?

Hallo zusammen,

ich bin an einem Waldweg auf ein Schild mit folgenden Wortlaut gestoßen:

“Wildäsungsfläche mit Ruhezonen. Bitte nicht betreten. Vielen Dank. Hess. Forstamt”

Ich habe so ein Schild bisher noch nicht gesehen. Für mich hört sich das auch nicht nach einem “richtigen” Verbotsschild an. Ich habe mich aber trotzdem dran gehalten um bin wieder umgekehrt.
Die Frage ist nun, sollte man das taggen und wenn ja, wie?

Gruß Reiner

ging es um den weg oder evtl. ein waldgebiet? hast du ein foto?

Das entsprechende Gesetz für NRW zu Wildruhezonen habe ich hier gefunden:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169536,25
Für andere Bundesländer müßte man suchen.

Gruß
unixasket

Ich habe leider kein Foto, aber das Schild zeigte eindeutig in Wegrichtung und nicht quer dazu, also auf ein Waldgebiet.

Da muss ich mal suchen gehen. Mal sehen ob ich fündig werde.

Danke erstmal für eure Antworten.

Ist mir gerade erst aufgefallen, dass der Link zwar zum Justizportal NRW geht, dort aber vom Hessischen Jagdgesetz (HJagdG) die Rede ist.
So, jetzt steht hier “Wildruhezonen dürfen nur auf befestigten Wegen und Straßen betreten werden.” Der Weg war nach meiner Einschätzung ein tracktype=grade4, aber in einem relativ guten Zustand. Die Frage ist, was ist ein besfestigter Waldweg? Gibt es einen Unterschied zwischen einem befestigten Waldweg und einem festen Waldweg, wie hier beschrieben http://www.hmuelv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=c584e0b20098a5b48d7dc11594c9d2bf#Frage_1 ?
Ich denke dass ein befestigter Waldweg zumindest geschottert sein muss !?

Trotzdem nochmal zurück zu meiner anfänglichen Frage. Der Text auf dem Schild ist nach meiner Interpretation eher eine Bitte an den Spaziergänger, Reiter, Biker, … . Ein striktes Verbot würde doch wohl eher klar formuliert sein, also z.B. mit “Zutritt verboten” o.ä. Mich erinnert das an Wohngebiete, wo Schilder mit “freiwillig Tempo 30 wegen uns (Kinder)” stehen, die doch auch eher einer Bitte entsprechen, oder liege ich da falsch?

Die OSM Auszeichnungen zu Zugangsbeschränkung bilden nicht alleine die Wirklichkeit anhand vorhandener Wegschilder ab (Bsp.: “wheelchair=limited”); Vielmehr dienen sie der Nutzung der Karteninformationen. Router sollen z.B. funktionieren.

Daher wäre für mich das Tagging hier keine Frage des Gesetzes (“verboten” oder nur “unerwünscht”), vielmehr wäre für mich die Frage: Was macht für andere Sinn, für Leute die hier eine Tour planen? Und da Du selber umgedreht bist…

Nahmd,

Da hängt normalerweise seitlich vom Weg “vor” dem Wald, und dann ist es auch verständlich: es bittet darum, an dieser Stelle auf dem Weg zu bleiben und nicht querwaldein zu laufen.

Für den Weg hat es keine Bedeutung. Und die Schutzstufe für den Wald ist zu gering, als dass man es eintragen sollte. Also nein, nicht taggen.

Allenfalls eine Node in den Wald werfen mit “note=Wildäsungsflächen”.

Gruß Wolf

Hier handelt es sich mutmasslich um die private Absperrung eines Jägers, der gern Ruhe auf seinem Hochsitz haben möchte vor anderen Waldbesuchern, die aber gemäß Waldgesetz auch das Recht haben sich hier zur Erholung aufzuhalten.
Eine WildRUHEZONE gemäß Waldgesetz hat eine offizielle Ausschilderung vom Forstamt.
Eine WildÄSUNGSfläche ist eine Waldlichtung, auf der Wildfutter angesät ist. Von einem grasbewachsenen Waldweg ist sie gut zu unterscheiden. Auf letzterem darf das Rehlein natürlich fressen, der Fußgänger aber auch laufen. Vom Gesetz her gibt es keine Wildäsungsflächen. “Schutzklasse” = 0. Es ist lediglich eine Sache des Anstands als Waldbesucher, solche Waldlichtungen nicht zu betreten. Es ist ja auch nicht sinnvoll, da Waldlichtungen i.d.R. Sackgassen darstellen. Bei Waldwegen ist das etwas anderes.

Auskunft erteilt übrigens die Jagdaufsichtsbehörde, Teil der Landkreisbehörde. Im Hochtaunuskreis war der Zuständige höchst neugierig, von Wildruhezonen zu erfahren die er noch nicht kannte. Er wusste er nicht nur mitzuteilen, dass in Wildruhezonen (wie der Name eigentlich nahelegt, es dem äußeren Anschein nach aber oft keineswegs wirkt) nicht gejagt werden darf, dort also keine Hochsitze etc. stehen sollten. Als Genehmigungsbehörde für Wildruhezonene meinte er auch sie alle kennen zu müssen, und wusste auch genau wieviele es im Kreisgebiet gibt: Keine einzige.

Ich würde solche Schilder als höfliche Bitte sehen, und vielleicht findet sich was passendes unter boundary=protected_area. Class 14 klingt doch passend, aus meiner laienhaften Sicht.

In meiner Gegend stehen die Schilder nicht ganz ohne Rechtsgrundlage rum. Es ist zumindest in Bayern ein ziemlich grosser Aufwand, eine Wildruhezone zu errichten. Ein Teil dieses Verfahrens ist der Nachweis, dass man mit Aufklärungsarbeit und Bitten um freiwilliges Wegbleiben keinen Erfolg erzielt hat. Wer sowas einrichten will, muss also erstmal solche Schilder aufstellen.

Grüße, Max

+1

aus professioneller Sicht :slight_smile:

Sven

So, habe mal das örtliche Forstamt angeschieben, was es mit dem Schild auf sich hat. Bin mal gespannt, ob ich Antwort bekomme.

Die Antwort ist da.

Wie vermutet, handelt es sich hier nicht um ein Verbot. Von daher werde ich den Vorschlag von maxbe annehmen und den Bereich mit boundary=protected_area und protect_class=14 taggen.

Danke für Eure Unterstützung.