eine Frage zu Kraftfahrstraßen

Dachte immer die hießen Autostraßen, aber da habe ich wieder was gelernt. Die Frage ist aber, gelten alle Verbote der Autobahnen auch bei Kraftfahrstraßen?

Es geht um dieses Stück der B38a

http://www.openstreetmap.de/karte.html?zoom=18&lat=49.47169&lon=8.52262&layers=B000TT

Das ist an dieser Stelle eigentlich autobahnmäßig ausgebaut, es gibt aber wie man sieht eine Ausfahrt nach rechts, die man eher nicht auf einer Autobahn vermutet. Der Kartierer dieser Stelle hat ein Abbiegeverbot reingeschrieben, aber wenn man vor Ort ist, sieht man, dass dahinter mitnichten nur Parkplätze kommen, die nur temporär bei Großveranstaltungen geöffnet sind (wie die auf der anderen Seite der B38a), sondern eine ganz normale Straße, die zur Xaver-Fuhr-Straße geht. Auf der B38a selbst gibt es keine Schilder, die ein Abbiegen verbieten. Also doch auch in OSM erlauben?

Hier mal bei unseren Freunden, damit man sich orientieren kann. https://www.google.de/maps/@49.47172,8.521893,3a,75y,57.39h,81.98t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNDh6nzyzpt5_jaPxK2J5IA!2e0

Auf Bing (07/2013) sehe ich auf der rechten Spur zweimal einen Geradeaus-Rechts-Pfeil auf der Fahrbahn.
Da steht also ziemlich sicher kein Schild, das Abbiegen ist also erlaubt und so sollte es auch in OSM stehen.

Kraftfahrstraßen dürfen höhengleiche Kreuzungen beinhalten. Ich sehe nicht, inwiefern dieser Abzweig für den Verkehr gesperrt sein soll, daher tendiere ich dazu, ihn freizugeben.

“Autobahnähnlich ausgebaute Strasse” (highway=trunk) heisst ja nur ohne höhengleiche Kreuzungen, was hier gegeben ist. Kraftfahrstrasse (motorroad=yes) richtet sich nur danach, ob dort Zeichen 331.1 und 331.2 aufgestellt sind (wie bei Autobahnen, dort Zeichen 330.1 und 330.2).

Bleibt noch das ansonsten ungewöhnlich scheinende Tagging an dieser Stelle, unabhängig von highway=trunk und motorroad=*. Wenn da kein Abbiegeverbot existiert gehört natürlich keines eingetragen :wink:

Ich habe den access mal auf yes gesetzt. Wobei es beim Bau der Straße nicht so vorgesehen war, man sieht noch im Boden, dass es mal Poller gab, die nur zu bestimmten Verantsaltungen herausgenommen wurden, so wie auf der anderen Seite der Straße. Aber wenn es kein Verbotsschild gibt, dann ist es nicht unsere Aufgabe eines zu interpretieren. Die Abbiegepfeile sind wahrscheinlich eher für die großere Kreuzung danach gedacht.

1+

“Denken” tut da wohl keiner - das muß ganz eindeutig klar sein, sonst gibt es im Falle eines Falles Ärger beim Kadi (für die Ordnungshüter!).

a) Pfeil “rechts abbiegen erlaubt”
b) unterbrochene Seitenlinie
c) kein Verbotsschild
d) keine Poller

was will man mehr?

Gruß
walter

edit: falsche Zitat