Die Welt eine Gäste-, Besucher-, Kunden-, Menschen-"bespitzelung" ?

Tja, wir können ja leider nicht sehen was der Besitzer so auf dem Schirm sieht. Nur raten. Wenn da mal nicht sogar eher § 201a StGB
(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) bei raus käme wenn die Nachbarn mal aufmucken wäre ich eher überrascht. So was versuchen besonders mündiger Kriminalkommisare einem sogar bei Immobilien-Luftbildflügen ans Zeug zu flicken und kämen damit sogar durch, gäbe es nicht GPS-Tracks… Aber diese Bude ist auch so ein Fall, um wieder zum Thema zurück zu schlingern, wo mich Erfahrungen und Tips interessieren würden die Mapper die viele Kameras mit Aufnahmewinkel und vielen Details erfasst haben an/auf diese detaillierten Daten gekommen sind. Ich könnte Bildwinkel selbst als Fotograf nicht mal annähernd schätzen bloss anhand dass ich eine Kamera sehe.

Nicht nur das Filmen der Nachbargrundstücke, sondern meines Wissens auch das Filmen der Straße ist nicht erlaubt.

Richtig. Das dürfen nur die Überwachungsbehörden.