Im Fall von Moers gab es ja eine Erläuterung, dass (bei derselben Lizenz) für die Namensnennung die Angabe source=offenedaten.moers.de bei den betreffenden Objekten und im changeset genügt.
Das ist eine unzulässige Schlußfolgerung Deinerseits!
Die Lizenz ist nicht kompatibel zu unserer und wenn “von Moers” (der dortige Dateninhaber konkret?) die Nutzung durch OSM erlaubt und die Zusatzregelung genannt hat gilt die Freigabe natürlich nur für Moers-Daten und für keine anderen Daten mit der selben Lizenz außerhalb der Moers-Zuständigkeit.
Es gibt schon den Thread [1] zum selben Thema und unser OSM-Kontaktmann zu den Behörden ist informiert und wird dort nachhaken, ob der Rheinland-Pfälzische Rechteinhaber uns eine explizite Freigabe erteilt. Dann würde auch die Namensnennung geklärt.
Danke für die Rückmeldung; ich hätte nach “Rheinland-Pfalz” suchen sollen und nicht nach “Datenlizenz Deutschland”
Und jetzt ist mir auch klar, warum es in Moers geht: Die haben die Lizenz “Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0”, die keine Namensnennung erfordert.
Hoffen wir also, dass die von Rheinland-Pfalz uns entgegenkommen …
Ist da jemand dran, das auf politischer Ebene zu klären. In BaWü hat ja letztendlich auch gereicht, dass wir immer dazuschreiben source=LGL-BW…
Leider lebe ich nicht mehr in Mainz und meine politischen Kontakte sind nun auch nicht mehr altuell.
Bitte überlasst die “Verhandlungen” mit den Ämtern Joachim bzw. sprecht euch mit ihm ab. Die Ämter kommen, glaube ich, mit mehrstimmigen Communities nicht so gut klar.
Leider gibt es keine gute Nachrichten aus Rheinland-Pfalz:
Die Anfrage nach einer speziellen Nutzungsgenehmigung für OpenStreetMap-Zwecke mit der bei einigen anderen Bundesländern üblichen Namensnennung auf der Wiki-Seite der Beitragenden und Namensnennung im source-tag des abgeleiteten Objektes, wurde abgelehnt.
Das unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 stehende OpenData Angebot des Landes Rheinland-Pfalz bleibt somit inkompatibel zu der OSM-Teilnehmervereinbarung und darf von uns nicht genutzt werden.
Nach Erhalt der Absage wurde ich von der Zentralen Stelle GDI-RP angerufen. Im persönlichen Gespräch wurde dargelegt, dass so kurz vor den Wahlen wohl keine positive Entscheidung möglich ist. Die Informationsaustausch zwischen OSM und der Verwaltung wird fortgeführt.
Nein, da auf keinen Fall. Wer weiß, welche Deppen irgendwann einmal diese Seite lesen. Dort sollten nur Freigaben dokumentiert sein. https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions wäre stattdessen der richtige Ort.
Es sind ja nun fast 2 Jahre her, das der LVermGeo eine Absage erteilt hat.
Könnte man vllt nun nochmals Anfragen, da sich doch viele Bundesländer und Kommunen IN DE Sondergenehmigung erteilt haben. In RLP zum Beispiel die Stadt Mainz.
Sollte dennoch eine Absage eintrudeln könnte/sollte man vllt bei der Staatskanzlei Anfragen mit Bezug auf Projekte die OSM nutzen.
Ich will nochmal darauf hinweisen das bei der DL-DE-BY 2.0 keine Sondergenehmigung nötig ist. Höchstens ist eine Klarstellung des Lizenzgebers darüber nötig dass es ihrem Verständnis der Lizenz nach erlaubt ist, den Quellenhinweis im Wiki und Changeset-Kommentar zu führen.
Das ist aber deine persönliche Meinung, nicht die der LWG, oder? Die Klarstellung des Lizenzgebers, dass die Quellenangabe auf der Contributors-Seite ausreichend ist, ist eine Sondergenehmigung. Die wurde uns verweigert.
Ist auch meine Ansicht. Ich bin aber auch nicht die LWG.
Damit sind die Daten für OSM nicht nutzbar.
Außer es wird nochmal nachgefragt und die sagen nun was anderes. Oder jemand (nicht ich!) macht sich die Mühe, die Frage vor Gericht zu klären. Meine Prognose (Hoffnung?) ist, dass Gerichte urteilen werden, dass so eine Contributors-Seite ausreicht. Aber vor Gericht und auf hoher See…
Alternativ kann man eine politische Lösung anstreben. Dass die einzelnen Landesregierungen (oder wer auch immer das Sagen hat) festlegen, dass es ausreicht.