Daten vom BfN / GeoNutzV

Nur 352 Tage nach meiner Anfrage hat mir das Bundesamt für Naturschutz ein Shapefile mit dem Nationalen Naturerbe geschickt. In der Erläuterung steht

Es gilt die GeoNutzV des Bundes vom 19. März 2013. Die Quelle der Daten ist bei Ihrer Nutzung wie unten angegeben zu zitieren.

Und “unten angegeben” ist

Quellenvermerk: BImA – Sparte Bundesforst 2023

Ich habe mich durchs Forum und das OSM-Wiki gewühlt, bin aber nicht so richtig schlau geworden, ob ich diese Daten nun verwenden darf oder nicht. Intuitiv würde ich sagen ja, solange ich sie mit “source=BImA – Sparte Bundesforst 2023” tagge, aber in Diskussionen wird meist argumentiert, dass sich der Quellenvermerk in OSM nicht rechtssicher abbilden ließe.

Allerdings ist die letzte Erwähnung der GeoNutzV schon von 2019, und der Eintrag, dass die Anfrage beim BfN läuft, ist von 2010. Gibt es da irgendeinen neuen Stand? Kann/soll ich beim BfN fragen? Und wenn ja, was genau?

Hei,

Ich bin mal neugierig… was ist denn darin enthalten?

Sind das Flurstücksgeometrien (=Flurstücksgrenzen)? Ich habe dienstlich seit dem es das gibt damit zu tun und die Eigenschaft, ob etwas Nationalen Naturerbe (=NNE) ist oder nicht, hängt ausschließlich am Flurstück und da dann rechtlich gesichert im Grundbuch Abt. 2 als “beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit” zu Gunsten des BfN.

Danke,

Sven

Die Umringe der Nationalen Naturerbeflächen, die sich im Besitz des Bundes befinden.

Generalisierte Liegenschaftsumringe der Naturerbeflächen-Bund

Bei diesem Geodatensatz handelt sich nicht um die Gesamtkulisse des Nationalen Naturerbes, sondern um die Kulisse der Naturerbeflächen, die beim Bund verblieben sind (Naturerbe Bund). Die Geodaten der übertragenen Naturerbeflächen müssen bei den jeweiligen Flächen-empfängern angefragt werden.

Durch die Generalisierung der Daten der Naturerbeflächen Bund bestehen leichte Abweichungen in der Lage der Flächen. Dies ist bei der Verwendung der Daten zu beachten.

Die GeoNutzV ist von der Regelung eigentlich genau die gleiche Lizenz wie die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 und entsprechend wohl auch nur mit expliziter Erlaubnis nutzbar.

Aha, Danke… das habe ich mir fast gedacht… Mit anderen Worten, ein kleiner Teil des ganzen NNE-Kuchens, sehr viel ist auch an Naturschutzverbände, Stiftungen und Länder gegangen, ich war damals beiden Übertragungsrunden in Brandenburg mit dabei…

Sven

Wie genau könnte ich diese Erlaubnis einholen? Haben wir irgendwo ne Doku, was genau ich fragen/bekommen müsste?

Das Problem ist das WIR als OSM nicht die explizite Namensnennung garantieren können da unsere Lizenz solche sonderlocken nicht vor sieht.

So weit ich weiss sieht die explizite Erlaubnis vor das der Urheber der Daten bestätigt das eine Nennung in den OSM contributorn reicht.

Es gibt im Wiki einige Beispiele für Anfragen und Antworten - das wäre auch in diesem Fall sehr wichtig zu Dokumentieren.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions/Denkmalschutzamt_Hamburg

Flo