Über das Löschverfahren nach der Lizenzumstellung ist bereits viel Unsinn geschrieben worden. Es gibt kein Urheberrecht für einzelne Knotenpunkte, weil die theoretische Position des einzelnen Knotenpunktes (z.B. Lage einer Kreuzung) eine feststehende Tatsache ist. Falls der Knotenpunkt Bestandteil eines längeren Weges oder einer Relation ist, dann hat das gemeinsame Interesse an einer durchgehenden Relation Vorrang vor dem missbräuchlich eingeforderten Urheberrecht an einzelnen Knotenpunkten. Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass einzelne Mitarbeiter bei verbundenen Werken nur in sachlich gut begründeten begründeten Ausnahmefällen die Zustimmung verweigern dürfen. (“wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist”)
Treu und Glauben ist etwas anders als Lust und Laune. Wenn Mapper A die Lizenz eines gemeinsam erstellten Weges ändert, dann muss Mapper B gemäß Treu und Glauben diese Lizenzänderung akzeptieren und darf sie nur aus einem ganz wichtigen, für jeden Außenstehenden nachvollziehbaren Grund verweigern. .Es geht nicht an, dass irgendein Mapper durch seine Nichtzustimmung die Löschung seiner selbst gezeichneten Autobahnbrücke einleitet und dadurch die gesamte Autobahn-Relation unbrauchbar macht. Das Interesse der Gemeinschaft an einer durchgehenden Relation ist wichtiger als das Interesse des Einzelnen an der Löschung seiner Daten!
Das einzige praktikable Verfahren, das beide Seiten halbwegs zufrieden stellt, könnte wie folgt ablaufen:
- Prüfung von Knotenpunkten
Ist der Knotenpunkt Bestandteil eines Weges?
-
Falls ja → gehe zu 2. Prüfung von Wegen
-
Fall nein (alleinstehender Knotenpunkt) →
1.1. Prüfung von alleinstehenden Knotenpunkten
** Gibt es einen einzigen Urheber?
*** Falls ja → Urheber des Knotenpunkt entscheidet über Lizenzänderung
*** Falls nein → Knotenpunkt ist Gemeinschaftsprojekt
→ Auf Version des letzten ODbL-Zustimmers zurücksetzen
- Prüfung von Wegen
Ist der Weg Bestandteil einer Relation?
-
Falls ja → gehe zu 3. Prüfung von Relationen
-
Fall nein (alleinstehender Weg) →
2.1. Prüfung von alleinstehenden Wegen
** Gibt es einen einzigen Urheber?
*** Falls ja → Urheber des Weges entscheidet über Lizenzänderung
*** Falls nein → Weg ist Gemeinschaftsprojekt
→ Auf Version des letzten ODbL-Zustimmers zurücksetzen
- Prüfung von Relationen
Ist die Relation Bestandteil einer anderen Relation?
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Falls ja → überprüfe auch die übrigen Relationen
-
Falls nein (alleinstehende Relation) →
** Gibt es einen einzigen Urheber?
*** Falls ja → Urheber der Relation entscheidet über Lizenzänderung
*** Falls nein → Relation ist Gemeinschaftsprojekt
→ Auf Version des letzten ODbL-Zustimmers zurücksetzen