Cycleway:lane=exclusive nur mit Zeichen 237?

Das Wiki ist da nicht eindeutig. Konkretes Beispiel:

cycleway:lane=exclusive (weil durchgezogene Linie) oder cycleway:lane=advisory, weil das Zeichen 237 fehlt (keine Benutzungspflicht)?

Wenn die Linie durchgezogen ist dann ist der Radfahrstreifen meines Errachtens exklusiv. Wenn das blaue Schild steht dann ist der Radfahrstreifen auch benutzungspflichtig - was in deinem Fall ganz offensichtlich nicht gewollt ist, weil die Radfahrer auch den Gehweg benutzen dürfen.

ich würde es daher so eintragen:
cycleway:side=lane
cycleway:side:lane=exclusive
cycleway:side:traffic_sign=none

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Da kann ich mitgehen. Dann sollten wir DE:Tag:cycleway=lane - OpenStreetMap Wiki entsprechend anpassen und das Zeichen 237 als Unterscheidungsmerkmal raus nehmen.

Gibt es weitere/andere Meinungen?

Im wiki sind halt nur die zwei Fälle beschrieben, die durch StVO vorgesehen sind. Ich denke wir sollten den Fahrradsteifen ohne Beschilderung ergänzen.

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Die StVO und die Unterscheidung ob Schutzstreifen oder Radfahrstreifen ist für die Unterscheidung exclusive/advisory nicht relevant. Daher sollte auf das wesentliche konzentriert werden: Die Abgrenzung zur sonstigen Fahrbahn. Alles andere verwirrt nur.

So wie es hier beschrieben ist, finde ich besser:

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:cycleway:lane

Dann würde ich vorschlagen die Unterscheidung Radfahrstreifen und Schutzstreifen in der Einleitung wegzulassen:

cyclway=lane
Kennzeichnet für Radverkehr vorgesehene Fahrstreifen auf der Fahrbahn.

Zu unterscheiden sind:
cycleway:lane=advisory.
Schutzstreifen, die von Kfz für Ausweich- und Überholmanöver befahren werden dürfen.
Sie werden in DE mit 12 cm schmaler gestrichelter Linie und zusätzlich mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn markiert.

cycleway:lane=exklusive
ein Radweg auf der Fahrbahn der allein dem Radverkehr vorbehalten ist.
Er wird in DE durch eine 25 cm breite durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgeteilt (Die Linie kann an Stellen, an denen andere Fahrzeuge kreuzen dürfen, gestrichelt sein). Mit Zeichen 237 beschildert ist er benutzungspflichtig und wird dann Radfahrstreifen genannt.

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