Mit Buslinien habe ich mich noch nicht beschäftigt, bin aber des öfteren an Haltestellen vorbeigekommen, an denen (in OSM ) kein Bus vorbei kommt.
Da habe ich einfach mal angefangen. Könnte da mal jemand mit Ahnung drübersehen und sagen, was ich besser machen kann?
Es geht um die RMV-Linie LM-65 zwischen Weilburg und Beselich-Obertiefenbach
Und dann habe ich da noch ein paar Fragen:
Die Linie ist nur grob erfasst. Ein genauer Blick auf den Fahrplan zeigt 14 verschiedene Fahrwege.
Sollte man jeden als eigene Relation erfassen? Oder sind die Teilwege (Anfang oder Ende in Gaudernbach) schon zu viel und sollten gelöscht werden?
Im Kreis Limburg-Weilburg sind bestimmt ein Dutzend weitere Linien nicht in OSM.
Woher könnte ich die Daten der anderen Linien nehmen?
Kann ich mich da einfach auf den RMV-Seiten bedienen?
Oder muß ich (wie bei LM-65) Stationen aufsuchen, den Haltestellenaushang lesen und Einheimische fragen?
Eigentlich sollte man alle Teilwege erfassen. Sind einige Wege Teile von anderen Wegen, so kann man auch weg lassen. Beim DE-BY-MVV haben wir zum Beispiel von einigen Stadtbusse (z.B. Bus 132) derzeit nur die mit den häufigsten Fahren gemapped, was aber für mich nicht befriedigend ist.
Alternativ kann man auch die Teilroute weg lassen. Beim X732 hingegen haben wir z.B. alle gemapped (auch die Teilrouten: S im blauen Kreis), aber nicht die, die in GTFS Auffälligkeiten haben (rotes Dreieck mit ! drin).
Das ist ohne Weiteres nicht ratsam. Die Daten beim RMV stehen möglicherweise unter Copyright, unter einem mit OSM nicht kompatiblen Copyright. Vor-Ort-Erkundung bleibt hier wohl nur noch.
Bzgl. RMV habe ich bei PTNA nur GTFS-Daten für den Landkreis Fulda DE-HE-REB. Die Daten kannst du nehmen.
Vielen Dank für die Antwort. Wie so oft ist mir mal wieder das Leben dazwischen gekommen und hat die OSM-Zeit geschluckt. Ich werd mir die Links mal genauer ansehen. Mit GTFS z.B. hatte ich mich noch nicht beschäftigt.
Ich habe mir mal einige Fahrpläne des RMV angesehen und kann keinen Copyrighthinweis finden. Daher sind die (von mir eingesehenen) Fahrpläne ohne Copyright und man kann sie verwenden.
Ausserdem wüsste ich nicht welchen Sinn ein Copyright bei Fahrplänen haben sollte. Die sollen doch möglichst verbreitet werden.
Meines Wissen (Laie) hat man als Ersteller, Schöpfungshöhe etc. vorausgesetzt, immer das Urheberrecht und Copyright. Man muss das nicht extra dazuschreiben. Daher, meines Erachtens: Keine ausdrückliche Angabe des Verzichts bedeutet: Kopieren verboten.
Das ist korrekt. Der Standard für jedes “Werk” ist, dass es nur mit Einverständnis des Autors benutzt werden kann. Wird dieses Einverständnis nicht erteilt, dann kann man das Werk nicht benutzen.
Wenn der Autor sein Bild öffentlich aufhängt oder seinen Fahrplan auf eine Webseite schreibt, dann kann man davon ausgehen, dass mit dem Aushängen bzw. dem Erstellen der Webseite auch die Erlaubnis erteilt wird, sich das ganze anzuschauen. Dafür sind Webseiten ja da. Jede weitergehende Aktion - Kopien machen, weiterverbreiten usw. - bedarf dann aber immer noch der Zustimmung des Autors.
Für Datenbanken - eventuell ist ein Fahrplan eine solche - kann ausserdem auch das Datenbankrecht gelten, das ist in der Praxis das gleiche wie das Urheberrecht, man braucht dann die Zustimmung des Datenbank-Erstellers, um irgendwas mit dieser Datenbank machen zu dürfen, selbst wenn die einzelnen Fakten in der Datenbank keine schutzwürdigen Werke sind (weil trivial).
Wieder was dazugelernt. Ein Copyrightzeichen muss nicht vorhanden sein.
Aber die Schöpfungshöhe kann ich nicht erkennen.
Außerdem kopiere ich die Daten nicht sondern schaffe in OSM mit der Relation ein neues Werk.
Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Ich erkenne in Fahrplänen sehr wohl eine gewisse Schöpfungshöhe. Das ist nicht irgendwie zusammengeschustert, für die Erstellung von Fahrplänen benötigt man eine Menge Sachverstand (auch wenn Programme heutzutage bereits vieles abzunehmen vermögen).
Man sollte in Sachen Lizenzen und Copyright nicht ständig versuchen, nach vermeintlichen Schlupflöchern zu suchen.
Dann frage ich mal andersherum. Warum sollte ein Verkehrsbetrieb ein Interesse haben ein möglicherweise bestehendes Urheberrecht durchzusetzen ?
Ich denke er hat mehr ein Interesse daran, dass sein Angebot genutzt wird. Dazu trägt das Mapping in OSM bei.
Wir sind in Deutschland sehr Regeltreu auch wenn die Regel für ganz andere Zwecke gedacht ist: Z.B. die Tempobegrenzung auf 70 bei einer übersichtlichen Kreuzung auf dem Lande. - Die dient dazu dass der Verkehr kreuzen oder einbiegen kann. Aber wenn weit und breit kein Auto (und Blitzer) zu sehen ist wüsste ich nicht warum man abbremsen sollte.
Aber vielleicht kennst du wegen des Urheberrechts bezüglich der Fahrplandaten zum Mappen in OSM triftige Gründe.
So wie ich das verstanden habe, wollen wir bei OSM weißer als weiß bleiben.
Wir übernehmen von anderen keine Daten, die vermutlich frei sind sondern nur solche, die explizit freigegeben wurden.
Auf ÖPNV übersetzt heißt das: wenn wir vom Betreiber die GTFS-Daten bekommen, dann dürfen wir damit arbeiten. Ansonsten eben nur mit den Aushängen, vor denen wir persönlich gestanden haben.
Und zur Schöpfungstiefe: das Erstellen von Fahrplänen ist höhere Mathematik (Graphentheorie!) und keineswegs trivial.
Zum Beispiel, weil man dann nur deren App nutzen kann, und sie dort Anschlussdienstleistungen verkaufen, z.B. eScooter vermieten.
Natürlich nicht, würde ich auch nicht. Aber in diesem Fall geht es ja nicht um dich oder mich, sondern um das Projekt als ganzes, dass dann Ärger bekommt.
Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst: Es ist leider nicht legal.
Ich persönlich finde auch ein Unding, dass Daten, zu deren Erfassung auch staatliche Gelder fliessen, nicht komplett gemeinfrei sind — ist aber nunmal so, und die Konsequenzen wären schwerwiegend.