Um Missverständnissen vorzubeugen: nicht “zwischen” zwei Abfahrten (zwischen zwei Anschlussstellen ist immer kreuzungsfrei ), sondern Kreuzungsfreiheit an zwei Anschlusstellen (genaugenommen sollte im im Wiki noch ergänzt werden, dass zwei aufeinanderfolgende Anschlusstellen gemeint sind)
Auch meiner Meinung nach definitiv nicht trunk. Ob primary gerechtfertigt ist (nur weil es noch ein übrig gebliebenes Stückchen Bundesstraße 326 ist) oder secondary wie die L 551 (woher soll auch mehr Verkehr herkommen als von der L 551?*) ist eine Frage, die eigentlich nur Mapper vor Ort beurteilen können.
- es sei denn, auf der L 551 kommt von Norden und Süden gleichermaßen viel Verkehr, der jeder für sich alleine nur secondary rechtfertigt, wenn sich dieser aber auf der B 326 vereinigt, durchaus primary begründet.
das schließt gemäß wiki den Autobahnansschluss nicht aus, da heißt es nur:
In der Regel gelten auf den Rampen die gleichen Verkehrsregeln wie auf den Autobahnen selbst. In Deutschland gehören Rampen in der Regel zur Autobahn.
Also nicht zwingend.
Aus der Sicht der Verkehrsbedeutung wäre ein motorway_link durchaus argumentierbar, denn das fragliche Stückchen dient nichts anderem, als die A 1, die A 43 und die A 46 miteinander zu verbinden bzw. an die L 551 anzubinden. Dass diese rund 700 m eine Bundesstraße sind, ist schlicht einfach historisch so gewachsen.