bicycle:forward=no in iD

Hallo!
Meine ersten Schritte beim editieren.
Wie lege ich ein Einrichtungsfahrverbot bicycle:forward/backward=no mit dem iD Editor an?

Danke und Grüße!

Magst du kurz erläutern, welche Realsituation Du abbilden willst?

Gerne.
Ich fügte einer mittels VZ275 beschilderten Bundesstraße zusätzlich zu minspeed=30 ein bicycle=no hinzu, da dort nach gängiger Rechtsmeinung Fahrräder (ohne bbH) nicht fahren dürfen.
Ob die Regelung in beide Fahrtrichtungen gilt bin ich nicht sicher. Daher wollte ich mich für eine Korrektur wappnen.
(Ich bilde mir ein, Mindestgeschwindigkeiten sind oft nur in eine Richtung an Steigungen - aber sehr vage)
Unabhängig davon könnte es ja auch eine Möglichkeit sein, solche Stellen nur bergauf zu markieren.

Hallo Mannesmann!
Ich hab mal in https://www.openstreetmap.org/changeset/109275077 kommentiert.
Mindestgeschwindigkeit 30 (Zeichen 275) ist kein Radfahrverbot, bicycle=no ist falsch.

Wir als Mapper haben die Aufgabe, richtig zu mappen und zu taggen. Die Aufgabe von Routern ist dann, diese Informationen sinnvoll für die Nutzer zu interpretieren.
Das könnte man über Routing-Profile lösen (z. B. “Rennrad”) oder der Nutzer könnte einstellen, wie fit er ist. Oder der Router nimmt solche Strecken für Radfahrer generell raus.

D’accord dass Zeichen 275 allein kein Verbot für Radfahrer und Pferde darstellt. Die ursprüngliche Frage ist es trotzdem wert, beantwortet zu werden. Dazu ein Link:

https://learnosm.org/de/beginner/id-editor/#zus%C3%A4tzliche-informationen-und-benutzerdefinierte-tags

Nach dem Klick auf “Alle Eigenschaften” erscheint eine Tabelle mit allen bestehenden Tags. Was wir als “minspeed=30” bezeichnen, ist eine Zeile in dieser Tabelle: linke Spalte minspeed, rechte Spalte 30. Die kannst du beide editieren, z.B. indem du an die linke Spalte “:forward” zufügst. Danach gilt das Mindesttempo nur noch vorwärts.

Happy mapping!

Hm… Ich hatte mal in nem Verkehrsforum nachgefragt und dort ziemlich übereinstimmend die Meinung erhalten, Z275 verbietet Radverkehr mit Hinweis auf bbH, die ein Rad ja nicht belegen kann. Eigentlich ein fachlich extrem kompetentes Forum.
Daher hier meine Rückfrage, woher ihr die gegenteilige Meinung habt…
Ich bin da dem Wortlaut nach auch eher dabei, vertraue aber erstmal den kompetenten Mitgliedern des diesbezüglichen Fachforums ?:male_sign:
Vielleicht gibt es ja diesbezügliche Rechtsprechung…

Genau wegen solcher rechtlichen Feinheiten, Interpretationsspielräumen und Rechtsprechung, versuchen wir in OpenStreetMap möglichst nicht das (zzt) geltende Recht zu erfassen, sondern die vor Ort sichtbaren Informationen. So bleibt die rechtliche Interpretation dieser Information bei den Datennutzern und wird nicht etwa in 1000facher Ausführung so in die Geodaten geschrieben.

Wenn vor Ort sichtbar ein Schild ist, dass eine Mindestgeschwindigkeit vorschreibt, dann wird genau das erfasst, und in der Regel nicht das, was sich sonst noch daraus ergeben könnte (je nach Rechtsprechung).

Moin,

da sehe ich eher die kompetenten Mitglieder des Fachforums in der Pflicht, eine diesbezügliche Rechtssprechung nachzuweisen - insbesondere, wenn sie es mit dem Nichtvorhandensein einer einschränkenden bbH begründen wollen …

Ansonsten +1 @westnordwest u. A.

Ein Ferrari wird dort genauso wie ein Fahrrad zur Kasse gebeten, wenn sie mit <30 km/h erwischt werden. Es liegt am Fahrer - nicht am Fahrzeug.

Erstmal die StVO:

Nehmen wir mal an, es wären mindestens 10 km/h vorgeschrieben. Da wäre offenkundig, dass dem Radfahren nichts entgegensteht. 30 km/h ist nur etwas schneller, aber vom Prinzip her nichts anderes. Wer das nicht schafft, darf da halt nicht langfahren.

Zur BbH (durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit): Die Regel findet man in §18 StVO, Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Da sorgt die Bauart des Fahrzeugs dafür, dass die 60 km/h auch tatsächlich erreicht werden. Nem Fahrrad kann man nicht einfach sagen “nun fahr mal >60 km/h”, da muss man schon extrem reintreten und besser bergab fahren.
§18 hat mit Zeichen 275 nichts zu tun, weil zu Zeichen 275 nichts mit BbH steht.

Noch ein Zitat aus Kettler’s “Recht für Radfahrer”:

Also auch hier: Die angeordnete Mindesgeschwindigkeit ist relevant. Wer es tatsächlich nicht hinbekommt die Mindesgeschwindigkeit zu halten, darf dort nicht fahren. Und das dürfte bei 30km/h schon recht oft zutreffen.
Aber wer die persönlichen Fähigkeiten mitbringt und das Fahrzeug das mitmacht, darf dort fahren!
Ich wage zu behaupten, dass ich auf meinem Alltagsrad die erste “Etappe” von Schwabhausen nach Hohenkirchen schaffen würde. Für einen durchschnittlichen Rennradler wäre das überhaupt kein Problem.

In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Die StVO spricht kein Verbot aus. Es könnte aber noch Gerichtsentscheide geben, aber zu dem Thema finde ich keine. Mag gut sein, dass es zu dem Spezialfall einfach keine Urteile gibt.

Aber nochmal das Wichtigste: Wir taggen was wir sehen. Und das ist eben kein bicycle=no sondern ein minspeed=30.

Als ich noch jung war ;-), bin ich mit dem Rennrad ins Büro gefahren, das direkt an einer solchen Straße lag. Einmal wurde ich tatsächlich angehalten. Wie schnell ich in diesem Moment gerade war, konnten mir die Herren (damals noch in Grün) nicht sagen, meinten aber ich dürfe da nicht lang fahren, weil ich nicht so schnell fahren könne. Nachdem ich denen die gespeicherte maxspeed meines Fahrradcomputers gezeigt hatte, war die Verkehrskontrolle ohne Verwarnung beendet.

Eigentlich nicht … :roll_eyes:

Die Rennleitung hat erschreckend häufig selbst keine Ahnung von den Verkehrsregeln, insbesondere wenn’s um Radverkehr geht. Besser wäre es in solchen Fällen, sie würden den vermeintlichen Verstoß ignorieren und später auf der Wache die StVO nochmal konsultieren…