"Autobahn"-/ Schnellstraßenausfahrt Oberursel-Nord

Gemeint ist diese Ausfahrt:

Hintergrund ist, dass ich über Osmose (falsche Typen von highway=*_link) einige Ausfahrten in Oberursel und Bad Homburg korrigiert habe, allerdings hat mich @based_kronberger mich beim Changeset angeschrieben, dass einige dieser korrekt seien.
Da habe ich mich mal vor Ort nachgeschaut und die Einfahrt zur B 455 (Oberursel-Hohemark, etc.) ist tatsächlich eine reine Schnellstraße (mit 331.1 beschildert) und war somit vorhin falsch getaggt, die Ausfahrt der B 455 nach Oberursel-Nord ist allerdings anders: Diese endet mit dem Ende einer Autobahn (mit 330.2 beschildert, im Foto etwas schlecht zu erkennen) und die Ausfahrttafel ist zudem blau beschildert, die eigentliche Autobahn (die A 661) fängt allerdings erst hinter dieser an (sieh Bild) und rein. Leider gibt es von der B 455 zur A 661 keine guten Mapillary-Bilder (nur umgekehrt), womit ich das vom Straßenniveau aus nicht überprüfen kann (allerdings ist es logisch sinnlos, dass unter der Brücke ein 330.1 vorzufinden ist). Auch WebAtlas ist diese als Autobahn markiert (gleiches allerdings für die Auffahrt weiter nördlich, was definitiv keine Autobahn ist).
Da stellt sich natürlich die Frage, was richtig ist (für mich ist es ganz klar ein highway=trunk_link, für @based_kronberger wiederum ein highway=motorway_link).

tl;dr: Es geht darum, ob eine bestimmte Schnellstraßenauffahrt als highway=trunk_link oder als highway=motorway_link gemappt werden soll:

  • Die Ausfahrt verbindet Schnellstraße und Wohnstraße
  • Die Schnellstraße wird hinter der Auffahrt zur Autobahn.
  • Es wird eine blaue Ausfahrttafel anstelle eine gelbe verwendet
  • WebAtlas nutzt für diese Ausfahrt die Farben der Autobahn.

In diesem konkreten Fall würde ich:

  • den Übergang von trunk zu motorway dort setzen, wo die Schilder stehen, also zwischen Ausfahrt und Auffahrt.
  • zustimmen, dass vom trunk kommend die Ausfahrt auch ein trunk_link ist. Die blauen Ausfahrtsschilder sind irreführend.

Btw.: die Verbindung zwischen Lahnstraße (tertiary) und B 456 ist in meinen Augen weder tertiary_link noch primary_link, sondern wie es vor mehr als 3 Monaten noch war tertiary bzw. primary

Ich hatte mal ein Urteil gelesen, dass bei verkehrsberuhigten Bereichen, die Schilder bis zu 50 Meter hinter dem Anfang angebracht werden können und dennoch vom Knotenpunkt bis zum Schild auch gelten. Wenn man das hier anwendet, beginnt die Autobahn direkt an der Stelle, an der der link abzweigt (den ich übrigens auch als trunk_link identifizieren würde). Das würde dann auch das Blau des Schildes erklären, es steht ja neben einer Autobahn, auch wenn es sich inhaltlich auf die Ausfahrt einer Schnellstraße bezieht.

Naja, aber ob das alles so stimmt, kann ich nicht beurteilen (wahrscheinlich müsste auf dem Teilstück mal ein Unfall passieren, bei dem irgendwas relevant ist, was Autobahnen von Schnellstraßen unterscheidet, damit ein Gericht das mal klärt :roll_eyes:). Ich wollte es nur mal losgeworden sein.

Knapp daneben … :wink:

Es war im Urteil ein Endschild und es geht um dessen vorfahrtsregelnde Wirkung nach § 10, die noch 30(!) m weiter gelten kann als das Schild (wobei zum Zeitpunkt die 30 m noch in der VwV-StVO standen, heute nicht mehr. Ob das neuere Urteile beeinflussen könnte … schulterzuck).

Ob dieses Urteil auch andere Regelungen des verkehrsberuhigten Bereichs oder generell die Regeln anderer Schilder beeinflussen kann, wage ich stark zu bezweifeln, denn bspw. § 41 enthält auch: “Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.”, also nix von “davor”. Damit dürfte bspw. die Schrittgeschwindigkeit und das Parkverbot außerhalb gekennzeichneter Parkflächen im vbB erst genau ab Schild gelten. Und m.E. enden diese Regeln auch genau an Endschild. Die Vorfahrtssache ist m.E. nur dank § 10 länger wirksam.

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Ich dachte, es wäre darum gegangen, dass jemand im Bereich zwischen Schild und Knotenpunkt geparkt hatte. Aber es ist schon eine Weile lang her. Kann gut sein, dass ich mich da vertue und das falsch in Erinnerung habe.

Hi,

ich melde mich auch einmal und würde weiterhin begründen, warum ich diese Ausfahrt als Autobahnausfahrt taggen würde.

  • Die Ausfahrt wird durch 332 beschildert

  • Legal ist es eine Autobahnausfahrt (siehe Stationszeichen, Hesse WebAtllas, Autobahnausfahrtsschild 330 und Ausfahrt endet mit einem 330.2)

Das große Problem meiner Ansicht nach ist, dass Navigatoren, die OSM-Basiert sind, die destination=Oberursel;-Nord, als 332.1 anzeigen anstatt als 332 anzeigen.