durch die Verordnung zur Änderung des Gebiets von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken des Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 2. Mai 2023 ist das gemeindefreie Gebiet Heinersreuther Forst in den Markt Kirchenthumbach, den Markt Schnabelwaid und die Gemeinde Prebitz eingemeindet worden.
Durch die Verordnung zur Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Großer Auersberg“ in den Markt Wildflecken und die Gemeinde Riedenberg, Landkreis Bad Kissingen (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt;. Nr. 22, 6. November 2023) ist das gemeindefreie Gebiet Großer Auersberg in den Markt Wildflecken und die Gemeinde Riedenberg eingemeindet worden.
Die Verordnungen beschreiben die neuen Grenzen in Form von Flurstücksnummern. Uns steht in Bayern keine kompatible Quelle zur Verfügung, um daraus eine Geometrie ableiten zu können. Ist es aus eurer Sicht daher akzeptabel, die Grenzen durch Luftlinien zu approximieren und Ungenauigkeiten im Hekto- bis Kilometerbereich in Kauf zu nehmen? Anhand der Destatis-Flächenangaben für die Gemeinden würde ich die Grenzen nicht zum geographischen Mittelpunkt der ehemals gemeindefreien Gebiete ziehen, sondern so legen, dass die Fläche näherungsweise korrekt ist.
Und natürlich mit note an den Luftliniengrenzen.
Für den Anfang ist der genaue Verlauf nicht so dramatisch, wichtiger ist, dass es das gemeindefreie Gebiet nicht mehr gibt.
Man kann dann in der Folge im Kataster nachsehen, wo die Flurstücksgrenzen sind und diese dann vor Ort nachvollziehen.
Meist gibt es ja zusätzliche Hinweise wie Waldabteilungsschilder, Forstwege u.ä. Möglicherweise setzen die Gemeinden auch neue Grenzsteine.
Das hat nur nichts mir den neuen Gemeindegrenzen zu tun…
Aus zwei Gründen nein:
Grenzsteine setzt das ADBV.
Es werden ganze Flurstücke neu zugeordet - da braucht es keine neuen Grenzsteine.
Ich bin mir aber relativ sicher, dass man das amtlicherseits ziemlich entspannt sieht, wenn man den ungefähren Verlauf erfasst. Schließlich hat man OSM vor zwölf Jahren auch erlaubt (siehe Abschnitt Bayern - da finde ich aber jetzt keinen Schriftverkehr dazu mehr), die bayerischen Verwaltungsgrenzen grob abzumalen.
Hallo, ich denke das ist nicht so schwierig, zumindest das Gebiet Großer Auerberg. man muss nur die bestehende Grenzline aufteilen und der Nördliche Teil Wildflecken zuschlagen und den südlichen Teil Riedenberg.
Dann hat man nichts hinzugefügt (lizenzrecht) sondern nur geändert.
Nicht direkt, aber wenn ein fragliches Flurstück an einem Waldweg endet, kann man den Waldweg in OSM als Orientierung für die Grenze verwenden. Auch Grenzen von Kernzonen, NSG o.ä. fallen u.U. mit den neuen Verwaltungsgrenzen zusammen.
Das Ganze nur als Anregung, falls jemand Lust auf lizenzkompatible Detektivsarbeit hat.