Amtsblatt als Quelle und Positionsangaben unter dl-de-by-2.0

Hier sind wieder mal ein paar Straßen von Landesstraße zu Gemeindestraße umgewidmet worden. Die betroffenen Streckenabschnitte sind im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln aufgeführt (pdf). Zur Begrenzung sind dort nur die Neztknotenpunkte angegeben (Beispiel: Die Teilstrecken der L 43 von NK 4907 012 O nach NK 4907 144 O). Die entsprechenden Netzknotenpunkte kann ich mir über einen WMS-Dienst holen. Diese Daten stehen unter Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.

Sind diese Quellen unter diesen Bedingungen eine valide Quelle zum Mappen in OSM? Oder verstößt das Nachschlagen der Position eines Netzknotens zur Bestimmung der Amtsblatt-Angaben bereits gegen die dl-de-by-2.0? Was ist da eure Einschätzung?

Die Situation ist vergleichbar mit einer amtlichen Bekanntmachung, die einen Kartenausschnitt als Bestandteil hat, wo auf einer TK25 eine Gebietsgrenze eingezeichnet ist. Die eigentliche TK25 ist natürlich geschützt, dient aber als Orientierung zur Verdeutlichung des Gebietes.

In obigem Fall sehe ich es daher so, dass das WMS mit den Netzknotenpunkten zur Ermittlung der betroffenen Straßenabschnitte genutzt werden darf. Die Übernahme der Netzknotenpunkte ist natürlich tabu.

Warte aber bitte noch das Wochenende ab, denn evtl. gibt es andere Sichtweisen.