Wenn sich jemand so eine Wohnzimmerdekoration selbst für die eigenen Wände ausdruckt ist das kein Problem.
Aber wir reden hier von einem kommerziellen Angebot bei dem “unsere” Daten weiterverarbeitet und weitergegeben werden. Und dafür kann, ja muss, man erwarten dass die entsprechenden Lizenzbedingungen, gerade auch wenn sie mit keinen Lizenzkosten verbunden sind, eingehalten werden.
Wir, bzw. die OSM Foundation, haben dafür recht klare Richtlinien, sowohl für gedruckte Karten als auch für Kunstwerke.
Worunter das von Aldi hier durchverkaufte Produkt fällt, ob gedruckte Karte oder Kunstwerk, wäre dabei noch diskutabel.
Siehe auch: Licence/Attribution Guidelines - OpenStreetMap Foundation
für die Absätze “Books, magazines and printed maps” und " Artwork, household goods, and clothing"
Hier mal als inoffizielle Deutsche Google-Übersetzung:
"Bücher, Zeitschriften und gedruckte Karten
Bei einer gedruckten Karte und ähnlichen Medien (d. h. E-Books, PDFs usw.) muss der Quellennachweis neben der Karte erscheinen, wenn dort andere Quellennachweise erscheinen, oder in einer Fußnote/Endnote, wenn dort andere Quellennachweise erscheinen, oder in den Abschnitt „Danksagungen“ der Veröffentlichung (häufig am Anfang eines Buches oder einer Zeitschrift), wenn dort andere Quellennachweise erscheinen. Die URL zu Copyright and License | OpenStreetMap muss ausgedruckt werden.
Kunstwerke, Haushaltswaren und Kleidung
Physische Waren mit einer ästhetischen Komponente, die OpenStreetMap-Daten verwenden, müssen auf jeder Verpackung, am Verkaufsort und, soweit möglich, irgendwo auf dem Artikel selbst eine Kennzeichnung aufweisen. Beispielsweise können Waren in der Nähe des Bildes oder auf dem Etikett oder Anhänger des Artikels einen Hinweistext enthalten. Der Text muss lesbar sein und die URL Copyright and License | OpenStreetMap ausgedruckt enthalten."