Aldifotos Stadtkarte offenbar mit OSM Daten ohne Lizenzprint?

Aldifotos bietet jetzt gedruckte Landkarten, ganz schick gemacht: Stadtkarte als Poster: Individuelle Stadtplan Poster | Aldi Foto

Hat das schonmal jemand gemacht und kann erzählen, wie sie den Copyrighthinweis auf dem Printprodukt angebracht haben?

Die werden doch einen haben, … oder?

( Im Webinterface gibt es den unten rechts )

Schicke Designs und ein sehr schöner Anwendungsfall für OSM. Freut mich, dass so was dank freien Kartendaten möglich ist. :smiley:

Habe ich nicht und ich kann von daher nicht sagen, ob und wie dort der entsprechende Hinweis zu sehen ist. Aber ich hab ehrlich gesagt auch keine Lust, mit der Lizenzkeule dafür zu sorgen, dass die Wohnzimmerdeko irgendwelcher Leute mit Copyrighthinweisen verunziert wird. Und ich finde es auch schade, dass Kritik an der Art der Lizenznennung – und nicht etwa Freude darüber, dass OSM die Welt etwas besser oder schöner macht – so oft die erste Reaktion auf eine neue OSM-Anwendung ist.

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Naja, jeder hat die Wahl. Die geben Maptiler ein paar Cents und verdienen an dem Ding sicher 4€. Sie hätten ja auch drunter schreiben können: “basiert auf tollen freien Daten von OSM und wir spenden für jedes Plakat 1€”

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Richtig @Tordanik , was ich mir in meiner Wohnung an die Wand hänge geht keinem was an, und solange das in meinen vier Wänden geschieht, bräuchte ich da auch keine Copyrighthinweise.

Und wie mein geliebter ALDI damit firmenintern umgeht, ist mir egal.

Da war aber mal was mit Copyright von Photo-Tapeten vor Jahren in den Medien … Hab´s vergessen worum genau es da ging.

Es gibt ja einen Lizenzhinweis auf der Website. Ich hätte aber auch kein großes Interesse daran, den auf einem Bild im Wohnzimmer zu lesen. Wenn ich irgendwo ein Poster kaufe, steht da ja i.d.R. auch nicht “(c) Fotograf Mustermann, alle Rechte vorbehalten, mit freundlicher Genehmigung von XY, weitere Infos unter www…, Lizenzbedingungen abrufbar unter …” drauf.

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Ich habe mal auf einer Verkaufsmesse einen anderen Anbieter freundlich auf den Lizenzhinweis angesprochen…

Es ist übrigens nicht erforderlich, dass der Lizenzhinweis auf der Vorderseite des Bildes angebracht wird. Gerade bei künstlerischen Werken reicht auch ein Hinweis auf der Rückseite oder auf der Verpackung.

Der von der Messe hatte sich jedenfalls bedankt, sich kurzfristig bei fertigen Produkten mit Aufklebern beholfen und längerfristig jetzt wohl mit dem Hinweis auf der Verpackung und natürlich vorbildlich und deutlich im Webshop. Ich hatte ihm damals erklärt, dass er sich mit korrektem Lizenzhinweis positiv von seiner Konkurrenz unterscheiden würde.

Disclaimer: nein, ich bekomme keine Vergütung für die ausnahmsweise Werbung. :wink:

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auf Postern steht normalerweise durchaus ein Copyright-Hinweis drauf.

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Zu Fototapeten hat der BGH dieses Jahr geurteilt. Da ging es um Fälle, bei denen Fotos von Räumlichkeiten veröffentlicht wurden, an deren Wänden Fototapeten angebracht waren. Es waren also Fotos des Werks als Beiwerk.

Das hilft aber nicht weiter wenn auf dem Poster nicht steht wo die Website zu finden ist.

Das wurde hier sogar schon einmal thematisiert, dahinter steckt übrigens Picanova:

Wenn sich jemand so eine Wohnzimmerdekoration selbst für die eigenen Wände ausdruckt ist das kein Problem.

Aber wir reden hier von einem kommerziellen Angebot bei dem “unsere” Daten weiterverarbeitet und weitergegeben werden. Und dafür kann, ja muss, man erwarten dass die entsprechenden Lizenzbedingungen, gerade auch wenn sie mit keinen Lizenzkosten verbunden sind, eingehalten werden.

Wir, bzw. die OSM Foundation, haben dafür recht klare Richtlinien, sowohl für gedruckte Karten als auch für Kunstwerke.

Worunter das von Aldi hier durchverkaufte Produkt fällt, ob gedruckte Karte oder Kunstwerk, wäre dabei noch diskutabel.

Siehe auch: Licence/Attribution Guidelines - OpenStreetMap Foundation

für die Absätze “Books, magazines and printed maps” und " Artwork, household goods, and clothing"

Hier mal als inoffizielle Deutsche Google-Übersetzung:

"Bücher, Zeitschriften und gedruckte Karten

Bei einer gedruckten Karte und ähnlichen Medien (d. h. E-Books, PDFs usw.) muss der Quellennachweis neben der Karte erscheinen, wenn dort andere Quellennachweise erscheinen, oder in einer Fußnote/Endnote, wenn dort andere Quellennachweise erscheinen, oder in den Abschnitt „Danksagungen“ der Veröffentlichung (häufig am Anfang eines Buches oder einer Zeitschrift), wenn dort andere Quellennachweise erscheinen. Die URL zu Copyright and License | OpenStreetMap muss ausgedruckt werden.
Kunstwerke, Haushaltswaren und Kleidung

Physische Waren mit einer ästhetischen Komponente, die OpenStreetMap-Daten verwenden, müssen auf jeder Verpackung, am Verkaufsort und, soweit möglich, irgendwo auf dem Artikel selbst eine Kennzeichnung aufweisen. Beispielsweise können Waren in der Nähe des Bildes oder auf dem Etikett oder Anhänger des Artikels einen Hinweistext enthalten. Der Text muss lesbar sein und die URL Copyright and License | OpenStreetMap ausgedruckt enthalten."

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Zu Fototapeten hat der BGH dieses Jahr geurteilt. Da ging es um Fälle, bei denen Fotos von Räumlichkeiten veröffentlicht wurden, an deren Wänden Fototapeten angebracht waren. Es waren also Fotos des Werks als Beiwerk.

das beträfe allerdings fotos von Räumen wo man die Karten aufhängt, hier geht es darum ob der Käufer erfährt, dass die Karten auf Daten von OpenStreetMap beruhen und dass das auch für Kopien, Durchpausen oder dem Anlegen einer neuen DB aus den Daten gilt, und man es beim Weitergeben mitteilen muss

Da stimme ich Dir schon zu - wir sollten uns über jede gelungene Anwendung freuen, die auf Basis unserer gemeinsamen Arbeit von anderen Anbietern bereitgestellt wird.

Das ändert aber nichts daran, dass es einfach eine Frage des Anstandes ist, die Urheber der Daten zu nennen, ganz unabhängig von allen lizenzrechtlichen Bestimmungen. Und einen dezenten kleinen Hinweis in einer Ecke der angebotenen Karten als “Verunzierung” zu bezeichnen, halte ich schon für ein bisschen übertrieben.

kann man machen, muss man aber nicht - nicht in dieser Form. Durchaus nachvollziehbar, wenn sich der Anbieter entscheidet, dies auf der Seite vom Rahmen oder als Aufkleber auf der Rückseite anzubringen. Oder wenigstens auf der Verpackung. Hauptsache überhaupt.

Und da sind wir wieder bei der eigentlichen Ausgangsfrage:

Und es gibt ganz viele ähnliche Produkte von zig Anbietern.

Wir können hier ja gemeinsam Musteranfragen entwerfen:
Anfrage Schritt 1: welche Datenquelle nutzen Sie für die Erstellung?
Anfrage Schritt 2: wo haben Sie den Lizenzhinweis angebracht?
Anfrage Schritt 3: Aufforderung zur korrekten Attribution und Bitte um (selbstgewählte) Spende auf ein Konto der OSMF z. B. 10ct je verkauftes Bild.

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Ok, dann mache ich mal für “mein” print.get-map.org / MapOSMatic gleich den Anfang und antworte:

  1. OSM (minütlich aktualisiert) und diverse Stylesheets unter freier Lizenz, sowie NASA SRTM Höhendaten für Höhenlinien und Geländeschummerung
  2. unter der eigentlichen Karte finden sich 2-3 Zeilen mit Erstellungsdatum, OSM Lizenzhinweis, und zum Teil auch Attributierung der jeweiligen Kartenstile und Overlays soweit verfügbar
  3. Keine Spendenweitergabe da ich den Dienst auch selbst komplett kostenlos anbiete.
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Dann drucken sie sie notfalls auf die Rückseite, denn…

Damit ist eigentlich alles gesagt. Der Hersteller wird argumentieren, dass der Druck auf der Vorderseite Käufer abschreckt und auf der Rückseite drucktechnisch nicht möglich ist. Damit haben sie die Bedingung (“soweit möglich”) erfüllt. Alternativ drucken sie ihn tatsächlich auf der Rückseite und wären damit auch im Recht, hilft OSM aber nicht weiter. Dann kann man ihn auch ganz weglassen.

Da steht aber “soweit möglich”, nicht “soweit zumutbar”. Ich interpretiere das als “soweit technisch möglich”.

Wobei bei dem konkreten Produkt halt auch die Grenze von “gedruckte Karte” zu “Kunstwerk” fließend ist. Ich würde die meisten der dort möglichen Varianten eher unter “gedruckte Karte” einordnen, aber ich habe da auch als “Mitbewerber” einen gewissen Bias.

Die Grenzen zwischen einer einfachen gedruckten Karte sind fließend. Einfach OSM tiles im osm-carto Stil ausdrucken erwarte ich auch die Attribution in front.
Das von mir verlinkte Beispiel ist näher an der Kunst als an einer einfach gedruckten Karte. Und die Attribution irgendwo ist allemal besser als gar keine. Das Minimum sehe ich hier auf der Bestell-Website, besser auf der Verpackung und noch besser am Produkt.

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Alternativ drucken sie ihn tatsächlich auf der Rückseite und wären damit auch im Recht, hilft OSM aber nicht weiter. Dann kann man ihn auch ganz weglassen.

ich denke schon, dass es besser ist, auf der Rückseite den erforderlichen Hinweis auf OpenStreetMap anzubringen als gar nicht, der Käufer erfährt so über OpenStreetMap sofern er das noch nicht kennt, und unsere Bekanntheit wird verstärkt.

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