abknickende Vorfahrtsstraßen

Ich gehe davon aus, dass bei solchen die Geschwindigkeitsbeschränkung bleibt, auf entsprechenden Seiten ahbe ich auch nichts anderes gefunden.
Hier
https://www.openstreetmap.org/changeset/42611839#map=17/49.72626/8.48815
habe ich einen seltsamen Fall. Von Norden kommend wird kurz vor der Abbiegung auf 50 kmh reduziert, und danach nicht mehr aufgehoben. Das bedeutet, dass obwohl in Gegenrichtung schon längst wieder 100 gefahren werden darf, die 50 bis zum Kreisel (Kreuzung L3111) bestehen bleibt. Bisher hat sich noch keiner getraut die 50 einzutragen, aber was spricht dagegen?

Nein, tun sie nicht! Geschwindigkeitsbeschränkungen folgen grundsätzlich nicht abknickenden Vorfahrtsstraßen, genausowenig wie andere Beschränkungen (z. B. Überholverbot).

Streckenverbote gelten, bis die Strecke endet oder man auf eine andere Strecke abbiegt. Und letzteres tut man an einer abknickenden Vorfahrt (wenn nicht, wäre es keine solche, sondern nur eine Kurve in einer Vorfahrtstraße).

–ks

Wenn man sich die Stelle anschaut, ist es baulich auch eher eine Kurve, da es aber anders beschildert ist, ist es so, wie Du sagst, und die 50 gelten in der kleinen Straße weiter und werden nur paar Meter weiter korrekt durch ein 70 aufgehoben …

Moin,

vielleicht werd ich ja alt und/oder senil.
Aber wenn da “die Strecke” nicht der B44, sondern der Rheinstraße folgt und die 50 somit nicht in der kurvigen Brückenauffahrt gelten, freß ich einen Schoko-Osterhasen … trotz Diät!
Gerade die Kennzeichnung durch “Abknickende Vorfahrt” bzw. Straßenmarkierungen markiert eindeutig den Streckenverlauf - so habe ich es zumindest damals™ gelernt.

Grüße, Georg

Ach wenn wir schon so lustig beim Rätselraten dabei sind, werfe ich auch noch etwas in die Runde: für mich ist das ein “Kreuzungsbereich”, da endet die “Strecke” und somit ist dort auch die 50 wieder aufgehoben.

PS: für den “scharfen” Bogen braucht man keine 50 vorgeben, wer da schneller fährt, selbst Schuld. und die 70 auf der Rheinstraße sind für mich bereits die Reduzierung (und nicht Erhöhung!) für die kommende Ortseinfahrt.

Vielleicht hier einal nachlesen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16739

Ich würde auch den Verlauf der Hauptstraße als “Strecke” ansehen. Auf der Nebenstraße sollte dann ein neues VZ stehen.

Schaun mer mal, wie man das 14 Jahre später dort sieht … :sunglasses: