Zukunft von contact:website=*

Durchaus auch ernstgemeinte Frage: Was machen wir mit existierenden (contact:)website-Tags? Nach deutscher Rechtsprechung kann OSM doch theoretisch für jedes einzelne davon, das auf Webseiten verweist, wo auch nur eine Bildattribution fehlt, abgemahnt werden.

–ks

a) Etablierte deutsche Rechtsprechung ist das noch nicht, sondern erst ein Urteil eines Hamburger Gerichts.
b) Ein Tag ist noch kein Link. Erst wenn das Attribut in eine kommerzielle Website eingebaut wird, z.B. Karte mit Hover-Link, greift das Urteil.

Die Abmahnanwälte werden auch wohl kaum Abmahnungen nach UK verschicken, da da natürlich kein deutsches Recht gilt.

Das Urteil bezieht sich doch nur auf Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, oder habe ich was falsch verstanden?

Deutsches Recht nicht, aber verklagt werden kann man trotzdem, Luganer Abkommen und so.

Ich kenne diese vermeintliche Regelung überhaupt nicht. So, wie Du es eingangs schreibst, klingt es ja so, als würde ich jeden Link, den ich irgendwo setze, zu jedem Zeitpunkt kontinuierliche auf Verstöße auf der Zielseite hin überprüfen müssen. Das wäre ja völlig unmöglich. Aber vermutlich ist es anders gemeint. Sonst wäre es ja auch das Aus für nahezu jede normale Webseite, die Links enthält.

Es gibt einen Beschluss des LG Hamburg. Was der für andere Fälle bedeutet lässt sich nur erahnen. Insofern kann man auch nicht sicher sagen, welche Maßnahmen übertrieben sind.