Zufahrtsbeschränkungen Fussgängerzone

Grundlage für das Schild dürfte eine Verordnung, ein Beschluss (oder ähnliches) sein, wo die offenen Fragen wahrscheinlich geklärt sind, und beim Übertragen auf die Kurzform des Schilds sind sie evtl. durch die Verkürzung entstanden. Wahrscheinlich meinte der Aufsteller mit “private Stellplätze” nur PKW-Stellplätze, Zufahrt meint vermutlich einschließlich Abfahrt (Verlassen der Zone), etc. etc.

Ich würde mich auf die Beschränkungen an den Schildern bzw. der auf die Schilder folgenden ways beschränken.
Die Fahrer müssen sich dann nach den Angaben vor Ort richten.
Den Kern würde ich dann unbeschränkt lassen - das müsste sich von selbst regeln.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Beschränkungen sich allzu sehr zuwider laufen.

Ansonsten gebe ich dieterdreist recht:
Man bekommt dann oft so herrlich surreale Ausreden-Antworten bis zum “Ach, dass muss man nicht extra ausschildern, das berücksichtigen/ignorieren die Ordnungsorgane bei der Bemessung dann schon …” (z. B. Zeichen 250 ohne Zusatz mit Radroute) :roll_eyes:

wobei das bei einer Zone eigentlich klar ist: die gilt (einschließlich der Zusatzregelungen) bis sie wieder aufgehoben wird.

Ok, also dann interpretiere ich das Schild mit Augenmass und versuche den Gedankengang der Aufsteller nachzuvollziehen. @Georg: wenn ich den FGZ Kernbereich unbeschränkt lasse, dann wäre er nicht mehr als FGZ kartiert. Kann ich den Kernbereich als highway=pedestrian + vehicle:conditional=yes @ 24/7 taggen? Wäre das für z.B. router eindeutig wenn die Zufahrten stärker eingeschränkt sind?

Nochmal nachgedacht: das Lieferfahrzeug könnte dann zu erlaubten Zeiten in Kernzone fahren und 24/7 wenden üben, käme aber ausserhalb der Zufahrtszeiten nicht mehr raus. Also wenn ihr dann mal einen in der Freiburger FGZ wie bekloppt hin und her fahren seht - ihr wisst warum :-).