Ich würde mich auf die Beschränkungen an den Schildern bzw. der auf die Schilder folgenden ways beschränken.
Die Fahrer müssen sich dann nach den Angaben vor Ort richten.
Den Kern würde ich dann unbeschränkt lassen - das müsste sich von selbst regeln.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Beschränkungen sich allzu sehr zuwider laufen.

Ansonsten gebe ich dieterdreist recht:
Man bekommt dann oft so herrlich surreale Ausreden-Antworten bis zum “Ach, dass muss man nicht extra ausschildern, das berücksichtigen/ignorieren die Ordnungsorgane bei der Bemessung dann schon …” (z. B. Zeichen 250 ohne Zusatz mit Radroute) :roll_eyes: