da steht ja nicht, dass der Stellplatz für das Fahrzeug sein muss, einerseits (sondern nur, dass man zu einem privaten Stellplatz fährt). Und andererseits findet sich evtl. auch ein Innenhof in dem Gebiet, wo ein 40-Tonner stehen könnte.
Das wird aber wohl niemand machen, ein bisschen kooperativ will man ja sein, und der 40-Tonner hätte sicherlich keine Freude bei einer Rundfahrt durch die Fußgängerzone (es wird evtl. auch Events oder Baustellen geben, wo in der Tat ein 40-Tonner Material oder Gerät anliefert, und dafür ggf. eine Sondergenehmigung (hgv=private) erhält).
Für Fahrräder ist es andererseits wohl ein Freibrief, sofern man dort Anwohner ist oder einen kennt (einen privaten Fahrradstellplatz im Wohnzimmer / auf dem Balkon / im Innenhof etc. wird wohl jeder sich zurechtlegen können).