Zonen Geschwindigkeitsbegrenzung real vs mapping

Hi zusammen,

ich hab mal eine Frage was der “best practise” hier wäre, da ich mittlerweile beidem was abgewinnen kann und immer mal wieder Rätsel was denn nun der “bessere” Weg wäre.

An vielen Kreuzungen mit Tempo Zonen Schildern steht das Schild ja meist etwas weiter hinter dem Kurvenradius damit man es auch ordentlich sieht. Früher bin ich hingegangen und habe immer genau da wo das Schild steht, einen Split gemacht das vordere Teilstück 50 und ab da dann zone30 gesetzt. Neuerdings habe ich es aber seingelassen, diese Splits zu setzen sondern nur das Schild an der Stelle gepackt wo es wirklich steht und bei kleineren Gaps (1-2 Autolängen) keinen Split mehr vom Straßensegment gemacht.

Wie macht ihr das bei den Schildern? Weil eigentlich ist ja da ganz klar, dass es für die ganze Straße gilt, anderseits beginnt es ja eigentlich erst mit Kante Schild.

Das gleiche Problem hätte ich auch bei den verkehrsberuhigten Bereichen. Bis wohin sieht man das noch als visuelle Verschiebung für den Verkehr und splittet nicht, ab wann ist es soweit weg von der Kreuzung dass man es Splitten sollte/muss da es z.B. ja auch Einfluss auf die Vorfahrsregelung hat. (rechts vor links ja oder nein)

Grüße
Patrick

Ich muss sagen, dass ich dazu tendiere es für die ganze Straße zu mappen, wenn ab da nicht eh schon geteilt ist…

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Ich setze i.d.R. das Tagging für die ganze Straße ohne Split.

Oder würdest Du den Straßennamen auch erst ab der Stelle Mappen, wo das Schild steht?

Oder würdest Du den Straßennamen auch erst ab der Stelle Mappen, wo das Schild steht?

der Straßenname hat im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder verkehrsberuhigten Bereich keinen so großen Einfluss dass mir da ein Split je in den Sinn gekommen wäre. :smiley:

Bei Geschwindigkeitsbegrenzung gibts ja z.B. den Mindestabstand für Blitzer. bei verkehrsberuhigten Bereich der Einfluss auf rechts vor links vs. Vorfahrt beachten

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Einfach mal so ein paar Beispiele mit meiner Interpretation aktuell:

zu weit entfernt, definitiv split:

nah genug, kein split:

hier wären es zwei autolängen, da hatte ich teils splits gemacht in der vergangenheit:

Bei Kreuzungen mache ich das auch so. Auf gerader Strecke erst ab Schild.

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Hier bei mir in der Gegend stehen die Zone-30 Schilder an den Einmündungen zu den Hauptstraßen etwas weiter hinten weil eine der Bedingungen für eine 30-Zone ist das es keine Farbahnmarkierungen gibt. Also hat man bei der Einführung der jeweiligen Zonen die Schilder einfach hinter die schon bestehenden Haltelinien plaziert. Sichtbarkeit hat da eher keine Rolle gespielt, andere Schilder wie “Einfahrt verboten” stehen deutlich näher am Anfang der Straßen …

Wenn das Zonen-Schild nicht erst deutlich von einer Einmündung entfernt aufgestellt ist lasse ich die Zone am Kreuzungs-/Abzweig-Punkt beginnen; das ist dann zwar nicht 100% “on the ground” aber entspricht IMHO der Warnehmung für das Fahrverhalten, dort wird niemand bereits am Schild beginnen auf 50 zu beschleunigen.

Wenn ich eine Straße finden würde bei der erst ab dem tatsächlichen Schild 30 getagt ist würde ich das allerdings auch nicht rückgängig machen …

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Ich mache das in abhängigkeit wie weit das weg steht.

Macht das einen unterschied das jemand nochmal beschleunigen würde? Oder ist das nur ein ausrollen zur Kreuzung.

Je nachdem lasse ich es einfach so das die ganze straße das zonengebot bekommt.

Man kann da in detailreichtum sich ergehen aber es macht die Daten nicht zwangsweise besser.

Flo

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Meinung auch hier: Schild da einzeichen, wo es genau steht.
nicht Splitten, Split aber auch nicht aufheben.

Wir haben hier in der Gegend einen ähnlichen Fall mit einem verkehrsberuhigten Bereich.
In einem solchen darf man ja nicht parken, wenn kein Parkplatz markiert ist.
Wenn nun aber ausreichend Platz ist, um mit der vorderen Stoßstange an Schild zu stehen, dann schon.
Sollte man irgendwann parkplatzgenau mappen wollen, dann wird das wichtig…

verstehe ich nicht, warum es besser sein soll, auf einem kurzen Stück absichtlich eine falsche Geschwindigkeitsbegrenzung zu haben, obwohl man das Schild an die richtige Stelle mappt, also weiß, wie es richtig wäre.

Ich vermute es hängt vielleicht auch mit dem Rest zusammen, wenn in der Gegend wegen allem und jedem die Straßen sowieso schon fragmentiert sind (z.B. wegen Dingen auf dem Gehweg, wegen sich ändernder smoothness bzw. surface, etc.), dann wird man noch einen split vermutlich eher als angemessen bewerten, als wenn die Details sowieso noch auf die Kartierung warten, dann sind die Hemmungen einen highway wegen 5 oder 10 Metern zu splitten wahrscheinlich oft größer.

Aber genau das hat @Senihtu doch geschrieben: wenn davor noch ausreichend Platz zum Parken ist, dann schon [splitten]

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@dieterdreist hat mich schon richtig verstanden.
Ich mag es nicht, wenn überall PKW stehen, wo es nicht mit Pollern, Steinbrocken o.ä. verhindert wird. Gemeint ist die Verkehrsberuhigung schon ab Bordsteinkante. Man hat sich nur den Pfosten gespart und das Schild an eine “zufällig” dort stehende Laterne geschraubt.
Wenn ich dort splitten würde, dann würde ich ja praktisch den Parkplatz einzeichnen.
Wer mag: bei Bing sieht man die Laterne vor dem Haus Way: ‪29 Emil-von-Behring-Straße‬ (‪135992588‬) | OpenStreetMap

Vor Jahren habe ich das mit den Geschwindigkeiten o.ä. schon mal anders gesehen. Way: ‪Thomas-Mann-Straße‬ (‪1055989173‬) | OpenStreetMap . Heute würde ich das nicht mehr so eintragen. Wie @flohoff meinte: Das macht die Daten nicht unbedingt besser.

Um das Vorfahrtsrecht (der Straßen gegenüber dem Verkehrsberuhigten Bereich) richtig zu modellieren, dürfte man den Weg nicht splitten,

auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des § 10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkreten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.

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