DE:250 ist klar, aber das darunter hängende D-P006 ist zwar ein offizielles Zeichen nach DIN4844-2, ist aber m.W. nicht für das Aufstellen an öffentlichen Verkehrswegen vorgesehen, sondern auf nichtöffentlichem Gelände (Firmen, Baustellen etc.).
Die Bedeutung gemäß DIN ist “Zutritt für Unbefugte verboten”, aber wer ist im öffentlichen Raum “unbefugt”? Entfaltet das Schild hier überhaupt eine Wirkung? Taggingvorschläge?
Theoretisch denkbar, in der Praxis eher unwahrscheinlich, da der ehemalige Kolonnenweg hier ein Teil des “Grüne Band Thüringen” ist, das durchgängig bewandert werden kann. Die Wege werden zwar an vielen Stellen nicht wirklich gepflegt, da es keine zentrale Zuständigkeit gibt und werden auch nicht sehr viel bewandert, aber sie existieren nach wie vor.
M.E. hat das Schild hier keine verbindliche Funktion, weil überhaupt nicht klar ist, wer auf diesem Weg “befugt” und wer “unbefugt” ist. Für ein Betretungsverbot müsste da eine eindeutige Beschilderung hin, und die wäre ja ohne weiteres möglich.