Zeichen DE:254 (Verbot für Radverkehr) - wie taggen?

Das steht oben, aber ich wiederhole es nochmal:
Fahrrad-Router routen dann trotzdem darüber, weil man gemäß tagging nur ein kurzes Stück nicht fahren darf.

Aber es gibt noch weitere Gründe:
Auf Karten (z. B. in OsmAnd) ist dann nicht mehr erkennbar, auf welchen Straßen man nicht Rad fahren darf.

bicycle = no kann Einfluss auf PKW- und LKW-Routing haben: Strecken ohne Radverkehr können für diese Fahrzeugprofile bevorzugt werden.

Fahrrad-Router können eventuell schneller routen, wenn sie mehr Fahrbahnen verwerfen können und beispielsweise nicht erst nach einem Routingversuch am Ende der Straße merken, dass man nicht schnell weiterkommt.

Nach meiner Ansicht gilt das Verbot für die Verkehrsart Radfahren auf der gesamten Strecke, man darf auch nach dem Schild nicht Rad fahren.

Bernhard

Es gibt ein Schild, das tatsächlich nur punktuell gilt: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/77/Zeichen_267_-Verbot_der_Einfahrt%2C_StVO_1970.svg/120px-Zeichen_267-_Verbot_der_Einfahrt%2C_StVO_1970.svg.png und zwar dann, wenn es nicht im Zusammenhang mit einer Einbahnstraße verwendet wird. Das nennt man daher dann unechte Einbahnstraße. Wir haben hier in unserem Städtchen eine solche unechte Einbahnstraße vor Kurzem eingerichtet und ich war Mitglied des Arbeitskreises, der das empfohlen hatte. Bei einer unechten Einbahnstraße würde es tatsächlich reichen, sein Fahrrad kurz an dem Schild vorbei zu schieben und dann könnte man legal wieder aufsteigen und weiterfahren. Denn: Ein Auto, dass aus der anderen Richtung kommt, parkt und dann wendet, dürfte legal die unechte Einbahnstraße auch in Gegenrichtung wieder verlassen.
Aber andere Verkehrszeichen wie z.B. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d2/Zeichen_250_-Verbot_f%C3%BCr_Fahrzeuge_aller_Art%2C_StVO_1992.svg/120px-Zeichen_250-_Verbot_f%C3%BCr_Fahrzeuge_aller_Art%2C_StVO_1992.svg.png gelten für den gesamten dahinter liegenden Bereich. Erst ab einer Stelle, die man auf anderem (öffentlichen, legalem) Weg erreichen kann, ist das Verbot wieder aufgehoben. Ein Aufhebungszeichen macht aber keinen Sinn, da ja niemand dort fahren darf und das Zeichen benötigt. Insofern müsste man als Mapper schauen: Wo steht aus der Gegenrichtung ein entsprechendes Schild um erkennen zu können, für welchen Straßenabschnitt das Zeichen gilt. Gibt es kein solches Schild aus Gegenrichtung, liegt ein Fehler in der Beschilderung vor, denn dann hätte dort das oben genannte Schild ttps://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/77/Zeichen_267_-Verbot_der_Einfahrt%2C_StVO_1970.svg/120px-Zeichen_267-_Verbot_der_Einfahrt%2C_StVO_1970.svg.png dort aufgestellt werden müssen.
Klar sind die Radfahrer ein Sonderfall, da sie durch Absteigen zu Fußgängern werden. Trotzdem bin ich sicher, dass in dem Fall das rechtlich für Radfahrer genauso gesehen wird wie für Autofahrer. Das heißt: Radfahren verboten gilt für den gesamten Bereich, der von beiden Seiten aus mit dem entsprechenden Schild versehen ist und nicht punktuell nur an dem Schild und nicht nur bis zur nächsten Kreuzung. Es ist daher im Grunde stets ein Zonenschild.

die Vorversion der StVO habe ich nicht. ich weiß also nicht ob sie schon das Gleiche enthielt oder nicht.

aber die Neueste (25. Auflage, Bouska/Leue, Verl. C.F. Müller) habe ich seit vorgestern und sie ist glasklar:

(s. Seite 251 unten!)

Auch Dietmar Kettler war schon in seiner 3. Aiuflage 2013 Recht für Radfahrer genauso klar und gab Details an (S. 106, 108, 111)! Schieben heisst es und man darf sogar auf dem Bürgersteig schieben!

Das gibt es in meiner Nähe auch. Früher Einbahnstraße, dann geändert, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung fahren dürfen, dann Einbahnstraßenschild am Anfang entfernt. “Einfahrt verboten” mit “Radfahrer frei” am Ende steht noch. Die Anwohner dürfen jetzt in beide Richtungen aus den Höfen ausfahren. Vor ein paar Wochen wurde jetzt ein Teil auch noch als Anwohnerstraße beschildert.
Ich habe das getagged, dass ich “oneway = yes” vom Schild “Einfahrt verboten” bis zur ersten Hofausfahrt (ca. 20 m) eingetragen habe.

Das sehe ich genauso. Das Aufhebungszeichen könnte niemand sehen, den es betrifft. Das ist auch bei maxweight und anderen der Fall. Zum Mappen ist hier immer Ortskenntnis notwendig.

Für Motorradfahrer gilt übrigens das gleiche: Wer ein Motorrad schiebt ist Fußgänger. Er darf nach dem Schild “Verbot für Kraftfahrzeugverkehr” oder “Verbot für Fahrzeuge aller Art” auch nicht wieder aufsteigen und weiterfahren.

Bernhard

Nur, wenn man dort niemanden behindert. Sonst muß man auf der Fahrbahn schieben.

Baßtölpel

Soweit ich mich erinnere wurde der Text geändert von “Verbot für Fahrräder” auf “Verbot für den Radverkehr” mit der letzten großen Änderung der StVO im Jahr 2013. Der Abschnitt in der aktuellen Version heißt entsprechend “Verkehrsverbote”.

es stimmt, aber man wird als «Fußgänger, der sperrige Gegenstände» mitführt betrachtet, und unterliegt nach §25 StVO der Verpflichtung den Gehweg (wo vorhanden) zu benutzen.

eine gewisse Behinderung ist zulässig, wenn die Fußgänger nicht selber gezwungen werden, auf die Fahrbahn treten zu müssen (Notiz 7 S. 129).

Eine Stelle im Text der StVO selber oder der Erläuterungen, wo stehen würde, dass man auf einer Fahrbahn, wo man nicht sein darf, doch schieben dürfte, sehe ich nicht im Text…

Anders ist es bei Zeichen 250: Da wird das Schieben explizit angeführt:

Korrekt! Hier bei 254, spricht man von «Radverkehr», nicht von Fahrrad! Beim Zeichen 260 alt. 255 verbietet man die «Krafträder» überhaupt, nicht nur den Verkehr damit…