Wochennotiz Nr. 309 14.06.2016–20.06.2016

Bisher war ich eigentlich immer der Meinung, den Scan eines Dritten von einem Kunstwerk/einer Karte, deren Urheberrecht nachweislich abgelaufen ist, dürfe man ohne Probleme verwenden. Hintergrund ist, daß die deutsche Rechtsprechung bisher dem Reproduktionsvorgang keine eigene Schöpfungshöhe zugebilligt hat, so daß dadurch auch kein eigenes Werk entsteht.

Nach diesem (zum Glück noch revisionsfähigen) Urteil, beginne ich daran zu zweifeln. Anscheinend wird da massiv Lobbyarbeit von der Museumsbranche getrieben, nicht ohne einen gewissen Erfolg.

Vom daher bin ich froh, daß wir in zweifelhaften Fällen, auch wenn ein Schutzrecht eigentlich rausgealtert sein sollte, dennoch bei unseren Quellen nachfragen, ob wir Karten auf www.historic.place verwenden dürfen. Das gibt ein besseres Gefühl.

Gruß,
Zecke

@lutz: Ich habe auch nicht vor, die Sachen Gigabyteweise ins Netz zu kippen. Und rate mal, weshalb ich das Beispiel oben “temporär” nannte. (:

Edit:
@Zecke: Ich wüsste gern, was das Museum gemacht hätte, wenn der Wikimedia-Autor das Bild im Museum (natürlich ohne Blitze) abfotografiert hätte.

Ansonsten habe ich auch schon von der Ansicht gehört, dass Scans von Out-of-Copyright-Dokumenten selbst wieder einem Urheberrecht unterliegen sollen…

In vielen Museen ist Fotografieren (auch ohne Blitz) untersagt. Wenn sie den Fotograf schon nicht wegen Urheberrechtsverletzung drankriegen könnne, dann wenigstens wegen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.

Gruß,
Zecke

jetzt noch schnell die passende Lizenz ermitteln… :wink:

Viel zu Digitalisierung & Urheberrecht, auch willkürliches Copyfraud, gibt es bei

http://archivalia.hypotheses.org/

Du hast doch auch Kontakt zu Behörden, da gibt es bestimmt irgendwo eine Möglichkeit.

@zecke im vorligenden Fall ist das Problem dass die Photographie des Bildes geschützt ist (als Lichtbild, nicht als Lichtbildwerk). Deshalb spielt es schlussendlich gar keine Rolle ob das Urheberrecht am eigentlichen Kunstwerk abgelaufen ist oder nicht. Und IMHO wirft die WMF das Geld zum Fenster raus wenn sie das weiterzieht, denn eigentlich ist die Rechtlage klar (es kann sein, dass es eher eine politische Aktion ist und man irgendwas beweisen will aber …).

http://archiv.twoday.net/stories/4850312/

http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto

Bitte heute um 24:00 Uhr wieder löschen (oder abandoned:tourism=artwork).

Werde ich dann heute um 24:00 Uhr (nach dem Island Sieg) auf abandoned:tourism=artwork setzen.

https://www.openstreetmap.org/#map=16/45.6959/10.0766

Ob das bicycle=dismount stimmt (Fahrräder dürfen geschoben werden)? :wink:

EDIT: Prognose korrigiert.

Müsste das nicht eher removed:tourism oder was:tourism heißen? abandoned impliziert ja, dass es noch da ist, aber nicht mehr genutzt wird. http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Lifecycle_prefix

Einverstanden. removed:tourism=artwork.

Erledigt.