Wochennotiz Nr. 110

Hallo,

die Aussage hatte ich von unserem Dozenten in Kartographie (HTW Dresden) in Erinnerung ist aber auch schon 7 oder 8 Jahre her. Jedenfalls war das im Zusammenhang mit den Böhm-Wanderkarten: http://www.boehmwanderkarten.de/kv/is_kvds.html

Vielleicht ist ja die Rechtsansicht diesbezüglich revidiert…

erinnert sich Sven

Das ist kein Konflikt, das Urheberrecht ist territorial. Es gibt die Berner Übereinkunft http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_%C3%9Cbereinkunft_zum_Schutz_von_Werken_der_Literatur_und_Kunst das versucht den Schutz von Werken zu harmonisieren. Das Hauptanliegen ist allerdings, dass Werke von in- und ausländischen Urheber gleichbehandelt werden. Spätere Erweiterungen und neue Verträge haben das ganze noch etwas mehr harmonisiert, trotzdem ist es möglich, dass in einem Land ein Werk Schutz geniesst und in einem anderen nicht.

Simon

Soso.
Wir lesen:
Einzelne Nachträge 2012, u. a. …

Und das soll gemeinfrei sein??

Was ich mir noch eher vorstellen kann, dass es für “Forschung & Lehre” ein paar Sonderausnahmen (auch für Studis) gibt.

Bei OSM sind wir aber nicht “an der Uni”, sondern müssen evtl. sogar kommerzielle Interessen unseren User unterstellen.

Die “Einzelne Nachträge 2012” beziehen sich sicherlich auf seine eigenen Karten es Herrn Böhm.

und neee… mit der Uni hatte diese Kartenerstellung nix zu tun, das war wohl von Anfang an privatwirtschaftlich.

Unter dem Menüpunkt Redaktion listet er die Quellen auf: u.a. die verwendeten MTB’s. So wie er seine Karten vertreibt, sind es eigene Werke, deren Basisdaten (z.B. Höhen, Straßen, Gewässer, Siedlungen) er eben u.a. von solchen historischen MTB’s abgezeichet und z.T. mit eigenen Kartenstilen versehen hat. Desweiteren pflegt er eigene Dinge ein, wie Landsgeschichtliche, oder Kulturhistorische Angaben, ebenso Wanderwege ect. natürlich wird er auch die Siedlungsbereiche den heutigen Gegebenheiten angepasst haben. Alles zusammen ergibt ein völlig eigenes neues Kartenbild… Ur-Basis aber eben u.a. alte MTB’s.

Soweit zur Erklärung. Über die urheberrechtliche Situation in diesem Fall kann ich natürlich nichts sagen (da wäre der Hersteller der Karten gefragt). Ich habe hier nur wiedergegeben, was unser Dozent in der Vorlesung dazu gesagt hat. Das auch sie sich irren können, schließe ich nicht aus, zumal ich mich ja auch in der Möglichkeitsform ausgedrückt habe, weil ich mir eben nicht sicher bin, daß diese Aussagen richtig sind.

Daher:

Sven

Ah, wir reden aneinader vorbei :wink:

mit “Forschung & Lehre” meine ich z. B. Deinen (Ex-)Dozenten, dem es erlaubt ist in Rahmen seiner Forschung mehr Freiheiten
beim Kopieren zu haben als ein Otto-Normalbürger (siehe auch wikipedia-Artikel zum Urheberrecht).

Etwas ähnliches gilt z.B. auch für die Presse.
OT: Da hat mal die Frauenzeitschrift “Emma” 20 (oder so) Bilder von einen Hrn. Newton veröffentlich,
erlaubt ist der Presse aber nur 5 (oder so) und hat daher den Rechtsstreit mit dem Fotografen verloren.

OSM ist aber als Otto-Normalbürger zu sehen ohne “Sonderrechte”.

Du beziehst nicht auf die Karten des Hrn. Böhm sodern die von ihm verwendeten MTBs.
Ok, schauen wir was wiki uns sagt:

Dabei ging es um ein MTB von 1934.

Frech wie ich bin würd’ ich behaupten, dass dies auch für die von Hrn. Böhm verwendeten

Äquidistantenkarte von 1879 (ÄQ98, nachrangig)

Messtischblatt von 1898 (MB98, nachrangig)

Messtischblatt von 1931 (MB31)

auch zutrifft.

Latscht Du aber in eine Bib und findest ein MTB von 1989 => Null Chance ein Gemeinfreiheit => Hands Off!

Ich denke, für die wissenschaftliche Arbeit (insbesondere also ohne kommerzielle Verwertung) sind Ausnahmen / Erleichterungen im Urheberrecht oder woanders vorgesehen. Stichwort “Freiheit der Wissenschaft”. Da sich der Dozent auf eine wissenschaftliche Arbeit bezog, könnte seine Aussage für diese Anwendung ggfs. korrekt sein.

Wie kellerma richtig anmerkte, können und wollen wir bei OSM eine kommerzielle Verwendung der abgeleiteten Daten nicht ausschließen. Von daher kann eine Aussage zum Urheberrecht für wissenschaftliche Arbeiten nicht auf OSM verallgemeinert werden.

Edbert (EvanE)