Wo ist hier der fehler

Oft legen wir Abbiegebeschränkungen an, ohne dass da ein blaues Verkehrszeichen mit weißem Pfeil steht. Dann kennzeichnen wir mit der Relation eine durchgezogene Linie, die man nicht überfahren darf.

In Deutschland sind die Verkehrzeichen die das Abbiegen beschränken blau mit weißem Pfeil (auch zwei Pfeile möglich) - außer Wendeverbot. In anderen Ländern (z.B. England oder die Schweiz) werden auch weitere Verkehrszeichen für Abbiegebeschränkungen in der Farbe unseres Wendeverbots verwendet.

Nehmen wir als Beispiel im Bild von Beitrag #17 die Abbiegebeschränkung westlich vom Buchstaben C. Da ist in JOSM ein only_straight_on Richtung Westen zu sehen. Wären wir in der Schweiz, hätte dort jemand wohl ein no_left_turn eingetragen (für das Routing die gleiche Wirkung). Wenn wir uns nun diese letzte (Schweizer) Abbiegebeschränkung als blaues Verkehrszeichen vorstellen, hätte dieses dann zwei weiße Pfeile, einen geradeaus und einen nach rechts. Da stelle ich mir dann die Frage, wo kann ich dort nach rechts (also nach Norden) weiterfahren - da ist nur Wiese (und vielleicht vorher ein Straßengraben).

Deshalb bin ich in Deutschland gegen ein no_left_turn, wenn man nicht rechts abbiegen kann und gegen ein no_right_turn, wenn man nicht links abbiegen kann - jeweils ein blaues Schild mit zwei Pfeilen. Dann passt hier ein only_straight_on viel besser. Immer mit dem Gedanken, welches Verkehrszeichen die Behörde hier wohl aufstellen würde.

Franz

War mir bewusst.

Das war mir jetzt noch gar nicht bewusst, dass es bei uns keine Abbiegeverbotsschilder gibt. Interessant.

Morgen,

hier ein Beispiel zu meiner Frage weiter oben, no_left_turn=only_straight_on

http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.53171/12.09287

Von Süden nach Norden fahrend sind die ersten beiden Abzweigungen nach W Einbahn, alles klar.

Die dritte Abzweigung nach W darf ich als Auffahrt zur AB nehmen, alles klar.
Die vierte Abzweigung nach W wurde nun mit only_straight_on gemappt, passt soweit, ginge aber auch als no_left_turn, das Ergebnis wäre das selbe.

Die selbe Frage könnte man stellen, wenn ich von W nach O die Ausfahrt der AB nehme mich rechts haltend. Hier ist nun eine only_right_turn gemappt, alles OK. Ginge eben auch als no_left_turn, Ergebnis wäre das selbe.

Wie gesagt, das Ergebnis ist das selbe, es wird richtig geroutet.

Also ist es für mich egal welche Abbiegebeschränkung ich nehme, ist das richtig?

Hoffe ich konnte meine Frage nun besser erklären, es geht mir nicht um Kreuzungen sondern eben mehr um diese Art der Autobahnauffahrten bzw. Abzweigungen, keine Kreuzungen.

Wie oben schon geschrieben, es geht nicht um die blauen Schilder, hier nicht vorhanden, sondern eigentlich mehr um das, was durch die Bodenmarkierungen vorgegeben wird.

Danke für Eure Antworten :wink:

Die Aufteilung der Beschränkungen in left-, right-, u-turn dient tatsächlich nur der Übersichtlichkeit. Rein technisch würden die zwei Fassungen „hier nicht langfahren“ und „nur hier langfahren“ für alle Restrictions reichen – in welche Richtung, ergibt sich ja aus der to-Rolle.

Die Beschränkungen bei spitzwinkligen Einmündungen sind dazu da, daß ein Router, der gerade an der richtigen Abzweigung vorbeigefahren ist, dem Fahrer nicht sagt „in 20 Metern hast du nochmal die Möglichkeit, abzubiegen“.

Abbiegemöglichkeiten in Einbahnstraßen gegen die Einbahnrichtung müssen nicht per Restriction unterbunden werden, weil wir davon ausgehen, daß a) intakte Router nicht gegen Einbahnstraßen routen und b) Router, die Einbahnstraßen ignorieren, auch keine Restrictions beachten.

–ks