Hallo Tunnelbauer, ich erspare mir zu Deiner Interpretation nun den Kommentar.
Bei uns gilt der Gesetzestext. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12024408
Du bist offensichtlich ziemlich aufgeregt, ich freue mich auch darüber dass wir von Gemeinden veröffentlichte Adressen unverzüglich, also ohne den Umweg einer halbjährigen Verzögerung seitens der Statistik Austria und anschließend Veröffentlichung durch das BEV per Stichtagsrgelung, sofort für OpenStreetMap verwenden können