das Thema ist vermutlich ein alter Hut, aber ich möchte klären, wonach sich die Schreibweise von Ortschaften in Wien nun richtet.
Konkret meine ich etwa die Doppel-S-Schreibweisen von Nußdorf, Eßling und der Roßau. Das BEV schreibt diese Orte allesamt mit ß. Das Doppel-S wurde mit Verweis auf eine Rechtschreibreform, bei der mMn zweifelhaft ist, ob die in diesem Fall überhaupt greift, eingeführt. Und da 27 Jahre nach dieser Reform die Schreibweise vom BEV unverändert geblieben ist, sehe ich mich gewissermaßen bestätigt. Das Doppel-S kann gerne in alt_name geparkt werden, aber ins name-Tag gehört meiner Meinung nach eine Schreibweise, die auch amtlich verwendet wird.
Ins name-Tag gehört das, was von der Bevölkerung tatsächlich verwendet wird. Der amtliche Name gilt selbstverständlich dann, wenn er unstrittig ist. Aber so einfach, finde ich, kannst du es dir hier nicht machen.
Ich finde mit Google zu Eßling überwiegend die Doppel-S-Schreibweise, bei Nußdorf und Roßau scheint es ausgeglichen zu sein. Wir haben haben hier in Innsbruck auch eine Roßau und nichtmal der Tourismusverein und die Kommunalbetriebe sind sich einig, wie sie geschrieben wird.
Mich würde interessieren, auf welche Rechtschreibreform du dich beziehst und warum diese möglicherweise nicht greift.
mE greift die geltende Rechtschreibung bei Eigennamen eigentlich nie. Mir ist nicht ganz klar wieso das hier der Fall sein sollte, aber es wurde offenbar explizit so beschlossen (s.u.).
Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 17. Dezember 1999, PrZ 299-M07, P 49, Quelle: wien.gv.at: In Abänderung des GRB vom 30. Jänner 1981 werden für die Schreibung von Verkehrsflächenbezeichnungen und geografischen Namen die Grundsätze der Wiener Nomenklaturkommission dahingehend ergänzt, dass grundsätzlich die Neue Rechtschreibung Anwendung findet. Auf Straßentafeln, Orientierungsnummerntafeln und dergleichen sowie in Personaldokumenten ist die geänderte Schreibweise nur bei Neuanbringung bzw. Neuausstellung zu berücksichtigen.
Dh, maximal kompliziert, der geographische Name hat sich per Dekret geändert, die Katastralgemeinde heisst noch so wie ehedem.
vor 8 Jahren wurden von einem User mit Verweis auf Wiener Nomenklaturkommission diverse Straßen-, Haltestellen- oder Ortsnamen entsprechend geändert, aber wie schon erwähnt ist bei Eigennamen nicht so eindeutig, wo da überhaupt die Rechtschreibreform greift und v.a. verwendet auch die Stadt Wien oder die Wiener Linien weiterhin die alte Schreibweise.
D.h. addr:* und (wo nötig) official_name immer lt. BEV, abweichende/übliche/OTG Schreibweisen gerne in name, alt_name, loc_name etc.
Ab und an stoße ich auf Fälle, in denen wohlmeinende Mapper die Rechtschreibreform auf BEV-Adressen anwenden, Stichwort “Schlossstraße”, was Zuordnungsprobleme zur Folge hat.
Das schöne oder zumindest einfache ist ja, dass man es sich nicht selbst überlegen muss, weils offizielle Regelungen gibt.
Die Strassen heissen nach obigem Beschluss (und damit nicht “von selbst durch die Rechtschreibreform”) mit “ss” und die Katastralgemeinden so wie ehedem mit “ß”. Im Falle von Essling oder Eßling (Eßlinger Hauptstrasse - auch lt. BEV-Daten, Katastralgemeinde Essling) ist das genau falsch herum gemappt. Vom grob drüberschauen ist das ähnlich bei den anderen Kandidaten in Wien so…
Das ist aber nicht der Punkt. Wir mappen a) was auf der Tafel steht und b) was in den BEV-Daten steht (also die Gemeinden gemeldet haben). Was der Gemeinderat beschließt, ist nachgerade egal, solange er es nicht umsetzt (also mindestens beim BEV richtig stellt, das ja das offizielle Adressregister hat). Allenfalls können wir eine Alternativschreibweise angeben.
Danke für die Korrektur. Da fällts mir schwer einen Unterschied zu sehen. Die KG ist quasi das Grundbuch, der Stadtteil ist das was man auf der Karte sehen will (und sei es noch so ungebräuchlich wie zB “Thurygrund”)…? Wobei selbiger Node auch als “label” Teil der KG-Relation ist.
Nichtsdestotrotz ist der “official_name” dann falsch, oder?
Ja. Es sieht tatsächlich so aus, wie wenn das bei den Strassen OTG, auch nach 27 Jahren, überhaupt keine Auswirkung hat. Bleiben noch die Katastralgemeinden.
Am Land ist der Unterschied bei Ortschaft / Gemeinde und place=village / boundary=administrative etwas offensichtlicher, analog gilt das gleiche hier bei Stadtteil / Katastralgemeinde mit place=suburb und boundary=administrative
Wikipedia würde ich an dieser Stelle außen vor lassen. Dort besteht genau die gleiche Problematik wie das, was ich hier bezogen auf die OSM-Daten beschrieben habe: (Über?)motivierte Mitarbeiter haben die Doppel-S-Schreibweise auf Basis dieser Rechtschreibreform durchgedrückt
Du widersprichst dir mit dem Beitrag selbst. Erst sagst du selbst, die Rechtschreibung greift bei Eigennamen eigentlich nie, aber dann greift sie plötzlich doch…
Noch eine Quelle, die ich nachreichen möchte: Vom BEV gibt es auch einen aktuellen Datensatz mit geografischen Namen, nämlich hier. Auch hier sind die fraglichen Namen mit ß geschrieben, eine Webanwendung, wo das ganze aufbereitet ist, hab ich gerade nicht parat
Grundsätzlich greift die Rechtschreibung bei Namen nicht, warum auch? Herr Mayer wird ja auch nicht in Maier umbenannt, weil sich die Lauttranskription “offiziell” wo ändert. Im konkreten Fall (!), also für Wien, gab es vor 27 Jahren einen Gemeinderatsbeschluss eben das doch zu tun, was sich aber praktisch (otg) offenbar bei bestehenden Straßennamen nicht auswirkt hat. Keine Ahnung, wie das bei Neubenennungen ist, aber die sind ja, für uns, unproblematisch.
Den Verweis auf die Wikipedia (die Analyse mit den “Übermotivierten” teile ich durchaus) habe ich eingebracht, weil dort die Quellen genannt sind, nicht weil ich deren Sicht für richtig halte.
Können wir also folgendes zusammen fassen:
die Straßennamen werden/bleiben nach OTG und BEV benannt (mit “ß”, also eigentlich keine Änderung)
die Katastralgemeinden (und damit auch die Ortsteile?) bekommen wieder die ursprüngliche Schreibweise mit “ß” (GR-Beschluss u. BEV sind da indent, nur bei uns ists anders)
Grundsätzlich ja, wobei Katastralgemeinde und Ortschaft de facto zwei verschiedene Paar Schuhe sind, die aber natürlich zusammenhängen. Für beides gibt es aber das BEV als Quelle.
Wie bereits erwähnt können die Schreibweisen von KG und Ortschaft leicht abweichen. Das ist bei Nußdorf etc. nicht der Fall, in Wien aber bei Süßenbrunn (Katastralgemeinde mit Doppel-S)
Ich kenn keine Rechtschreibreform die hier ein Doppel-S vorschreiben würde. Außer eine länger zurückliegende in der Schweiz. Das muss einen andren Grund haben.