Nein, Anlieger sind Anwohner/Nutzungsberechtigte eines Grundstückes an einer bestimmten Straße und Personen welche die Absicht haben dort mit einem dieser Anwohner/Nutzungsberechtigten in Beziehung zu treten.
Das Anliegen beispielsweise lediglich in dieser Straße am Straßenrand zu Parken wäre nicht ausreichend.