Dennis_B
(Dennis[B])
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@ !i!:
Jain. Du bist verpflichtet Dich gegenüber der Polizei zu identifizieren. Das geht am einfachsten durch das vorzeigen des Personalausweises. Es ist jedoch keine Pflicht, diesen dabei zu haben. Hat man keinen dabei, kann man seine Daten nennen und die Polizei prüft per Funk, ob diese Daten stimmen. Wenn man das auch verweigert, oder hier den Eindruck mach zu Lügen, dann ist ein “Mitnehmen” zur Identitätsfeststellung gerechtfertigt.
Aber sonst stimme ich Dir voll zu, das ist ziemlich überzogen. Daher vermute ich ganz stark, der hat versucht die Polizei hinters Licht zu führen.