Die nicht miteinander zu verbinden, wäre eine schlechte Lösung.
Die Frage ist, ob der Weg über das Hofgelände öffentlich genutzt werden darf oder nicht. Das kann man teilweise vor Ort erkennen. Wenn z.B. ein Wanderweg da drüber führt, ist anzunehmen, dass man den Weg benutzen darf, steht dort “Privatweg” oder was vergleichbares, kann man wohl eher davon ausgehen, dass man dort unerwünscht ist, wenn man nicht gerade dort jemanden besuchen will.
Das Wegstück durch die Hoffläche mit access=privat zu versehen, wäre eine Möglichkeit, letzteres darzustellen.