Nop
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Wenn es Fahrtrechte gibt, sind diese haarklein im Grundbuch festgehalten und beziehen sich meist auf die Eigentümer bestimmter Grundstücke. Das heißt, die Durchfahrt ist einer sehr kleinen und exakt festgeschriebenen Personengruppe vorbehalten. Deswegen dürfen Wanderer, Radler oder Autos den Weg nicht benutzen, für alle anderen ist es ein verbotenes Privatgrundstück.
Es kann natürlich sein, daß es auch eine öffentliche Widmung gibt, aber das ist bei dem beschriebenen Szenario extrem unwahrscheinlich. Ein Wanderweg dagegen stellt keine öffentliche Widmung dar - ohne Zustimmung des Eigentümers bedeutet das Ärger für den markierenden Verein und eine Verlegung des Wanderwegs. D.h. bei einer Wandermarkierung allein kann man von einer Erlaubnis für Fußgänger ausgehen - aber nur für Fußgänger - bei einem Widerspruch zwischen Markierung und Verbotsschild gilt das Verbotsschild.
Ebenso ist es denkbar aber extrem unwahrscheinlich daß ein Anwesen aussieht wie ein Hof und es sich in Wirklichkeit um zwei getrenne Grundstücke und einen Weg auf Gemeindegrund handelt. In diesem Fall muß man übrigens nicht mit Vermutungen arbeiten, so etwas ist im Kartasterplan einfach nachzusehen - in Bayern ist er z.B. im Bayernatlas öffentlich zugänglich.
Ich mappe überwiegend im ländlichen Raum und habe mich eingehend mit dem Thema beschäftigt (und vereinzelt auf freundliche Nachfrage auch die Erlaubnis zum Durchreiten erhalten). Nach meiner Erfahrung ist die überwiegende Mehrzahl von Bauernhöfen von der Anlage der Gebäude her (und von der Grundstücksaufteilung im Kartasterplan) eindeutig und offensichtlich ein zusammengehörender, privater Hof.
Auch wenn ich natürlich gern überall einfach durchreiten können würde, muß man die Rechte der Eigentümer respektieren und sollte nur mit access=yes taggen wenn man einen konkreten Nachweis für eine Widmung oder Erlaubnis hat - ansonsten muß man von access=private ausgehen.