Nop
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Der OP schreibt nicht von irgendeinem Weg, sondern von der Durchfahrt durch einen Bauernhof - also offensichtlich ein privates Anwesen. Bei einem solchen Privatgrundstück haben der Eigentümer oder Mieter immer das Recht, den Durchgang zu verweigern. Wenn offensichtlich ist, daß ein Betreten nicht erwünscht ist (Tor oder Verbotsschild), handelt es sich um strafbaren Hausfriedensbruch.