Streckenverbote sind tempolimits und Überholverbote. Die ändern sich an Kreuzungen nicht! siehe laufende Nummer 55 etc. für alle Varianten der Aufhebung. Ohne Wiederholung kann das beim Einbiegen aber bei einem NICHT ortskundigen nicht geahndet werden.

Gewichtslimits sind aber eigentlich keine Streckenverbote in diesem Sinne, fehlen dort auch in der Auflistung, man kann ja nicht das Gewicht wie das Tempo zeitweise reduzieren …