Die Gültigkeit von Schildern endet an der nächsten Kreuzung und müssen dort wiederholt werden, wenn sie weiterhin gültig sind. Ansonsten würde der Verkehr, der erst an der besagten Kreuzung auf die Verbotsstraße trifft von dem Verbot ja nichts wissen.

Aufgehoben werden muss ein Schild nur, wenn es vor einer Kreuzung endet bzw. wenn es eine Zone ist. Diese endet nämlich nicht an der Kreuzung.