wie weit reicht Beschränkung von Gewicht (16 t)

Hallo.

Bin mit den Verkehrsregeln nicht so vertraut: Wie weit reicht eine Gewichtsbeschränkung? Hier steht an einer Straßenkreuzung für eine der Straße ein Schild mit „16 t" (roter Kreis um rundes weißes Schild). Wo hört diese Beschränkung wieder auf? Ich habe kein durchgestrichenes „16 t"-Schild finden können.

Im Prinzip an der nächsten Straßenkreuzung. Denn wer erst da einbiegt, sieht das Schild ja nicht.

Gruß,
ajoessen

Die Gültigkeit von Schildern endet an der nächsten Kreuzung und müssen dort wiederholt werden, wenn sie weiterhin gültig sind. Ansonsten würde der Verkehr, der erst an der besagten Kreuzung auf die Verbotsstraße trifft von dem Verbot ja nichts wissen.

Aufgehoben werden muss ein Schild nur, wenn es vor einer Kreuzung endet bzw. wenn es eine Zone ist. Diese endet nämlich nicht an der Kreuzung.

hi,

in “meiner” gegend sind das immer brücken, die das “problem” darstellen. dann hat der weg dahin schon mal diese beschränkung.

ein ende-schild ist ja auch nicht notwendig, da jemand, der etwas mehr drauf hat (auf dem wagen), hier sowieso nicht weiter darf.

ist etwas knifflig zu taggen, aber in der gegenrichtung müsste ja auch irgenwo ein schild stehen ?

naja, es gib aber auch sowas wie Zonen, nicht speziell als Zone ausgezeichnet, aber so ähnlich. Alle Zufahrtsstraßen zu einem Gebiet haben so ein Schild. Innerhalb der “Zone” steht aber nicht nach jeder Kreuzung so ein Schild.

moin,

Streckenverbote müssen/sollen nach einer Kreuzung wiederholt werden. Fehlt diese Wiederholung darf man nicht daraus schließen, dass das Verbot zu Ende ist.

Gruß OPerivar

Ich würde auch die Seitenstraßen überprüfen, ob da Schilder stehen.
Wär ja blöd positioniert, wenn ein LKW in ne Straße einbiegt und da erst das Schild sieht.
Da wird das mit dem Umdrehen ziemlich kompliziert.

Guter Tipp! Danach muss ich nochmal suchen.

Streckenverbote sind tempolimits und Überholverbote. Die ändern sich an Kreuzungen nicht! siehe laufende Nummer 55 etc. für alle Varianten der Aufhebung. Ohne Wiederholung kann das beim Einbiegen aber bei einem NICHT ortskundigen nicht geahndet werden.

Gewichtslimits sind aber eigentlich keine Streckenverbote in diesem Sinne, fehlen dort auch in der Auflistung, man kann ja nicht das Gewicht wie das Tempo zeitweise reduzieren …