Hallo Teddy 80

Meist, soweit es im amtlichen Teil enthalten ist.

Generell gilt, dass es für Dinge, die amtlich veröffentlicht werden müssen, kein Urheberrecht geben kann/darf.
Das betrifft z.B. Reinigungssatzungen, Wahlkreisverzeichnisse aber auch Bachentwicklungspläne (zumindest in NRW) und vieles andere. Bei Bebauungsplänen oder andere beschlossene Planungsunterlagen ist immer die Frage, ob die Karten Bestandteil der Bekanntmachung sind oder nicht. Von daher sind diese oft ein Grenzfall.

Bezüglich der Reinigungssatzung ist anzumerken, dass dort nur die Straßen vermerkt sind, für die eine Unterhaltungspflicht durch die Gemeinde existiert. So sind Bundesstraßen (Unterhaltung durch den Bund) oft nicht enthalten. Ähnlich sind in Wahlkreisverzeichnissen oft nur bewohnte Straßen aufgeführt.

Edbert (EvanE)