hmm … sind in den Gis-Systemen der Länder oder des Bundes die Daten eingezeichnet? In “normalen” Landkarten? Auf Luftbildern? Wenn ja, dann würden sich die auch alle strafbar machen. Ohne mich mit dem deutschen Recht genauer auszukennen, ich kann mir nicht vorstellen, dass das abmalen von (normalen) Gebäuden, die auf jedem Luftbild (als Kasernen) erkennbar sind, unter diesen Paragraphen fällt. Rechtlich möglicherweise einschlägig ist der Satz “wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet” - das kann etwa gegeben sein, wenn du genauere Informationen zum Zweck des Gebäudes dazu schreibst, stationierte Truppenstärke, etc. Luftbilder, die öffentlich im Netz verfügbar sind - die tlws. sogar das Land/der Bund selber veröffentlicht hat - kann sich “der Feind” ja auch anschauen. Und wo die Kasernen liegen, weiß der auch.
Was anderes sind versteckte Verteidigungsanlagen, …