AlphaRay
(Paul)
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Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
5. Abschnitt - Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109 - 109k)
Gliederung
§ 109g
Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
…sooo…also ist es rechtlich sogar verboten, wenn ich das richtig verstehe… Würde bedeuten dass wir alle militärischen Einrichtungen, welche bereits gemappt sind, aus OSM entfernen müssten bzw. sollten?