segubi
(Sebastian)
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Dem stimme ich sehr zu. Letztlich ist derzeitig der Radschnellweg eine reine Routenausschilderung. Es gibt zwar grobe Rahmenbedingungen für die Infrastruktur aber für den Verkehrsteilnehmer gibt es bislang keinerlei rechtliche Relevanz. Die StVO definiert nur das Schild, aber keine Bedeutung im Sinne von Benutzungsvorschriften.
Ein Thema, was ich zu den Fahrradrouten weiterhin unzureichend geklärt finde, ist eine sichtbare Abgrenzung zwischen dem offiziellen Fahrradnetzwerk (das in der Ausschilderung einheitlich gestaltet ist und klaren Regeln folgt bzw. folgen soll) und verschiedensten Fahrradrouten die von unterschiedlichsten Betreibern ausgeschildert oder markiert sind.
Für diesen Zweck ist die Zusammenfassung der Radschnellwege als Routen mit klarem Tagging, das nur bei der entsprechenden StVO-Ausschilderung benutzt wird, hilfreich, weil die Radschnellwege - soweit ich weiß - obligat in das reguläre Netzwerk integriert sind.
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