Wo in der StVo steht das eigentlich mit dem Vererben?
Ich bin bisher davon ausgegangen, daß eine Beschränkung nur bis zur nächsten Einmündung gilt, denn der Einmündeverkehr ist an dem Schild mit der Beschränkung nicht vorbeigekommen und kann also nichts davon wissen.
Deshalb werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen ja auch nach jeder Auffahrt wiederholt.
Wenn man so etwas wie eine “Vererbung” erreichen möchte, dann muß eine Zone ausgeschildert werden (Tempo 30, Fußgänger o.ä.)
Wie gesagt: ich lasse mir gerne erklären, warum ich mich irre - habe aber noch nichts derartiges gefunden!
Tatsächlich gilt ein Streckenverbot, wie z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung, bis sie überschrieben oder aufgehoben wird. Siehe hier.
Da Verbotsschilder wie 250 und 260 auch Streckenverbote sind (genaugenommen Vorschriftzeichen), gilt dies auch für diese. Natürlich gibt es dort auch Ausnahmen, aber Abzweigung im Wald zählen wohl nicht dazu.
@Nadjita Da steh ich nun ich armer Thor und bin so schlau als wie zuvor…
Da ein Navi ja normalerweise von nicht ortskundigen genutzt wird, gilt die Beschränkung also nur bis zur Einmündung?
Und als einheimischer muß ich genau wissen, wo ich nie vorbeikomme?
Im Artikel wird auf Gerichtsurteile verwiesen. In der StVo ist dann wohl nichts genaueres zu finden?
Aber: lassen wir das Thema - das ist zu weit off topic
Eigentlich sind die Schilder ja dazu da, um einen Bereich zu kennzeichnen. Wenn aber eigentlich nur ein Schild von den anderen abweicht, fällt ja das ganze Konstrukt zusammen.
Im Prinzip gilt dann das. Man kann sich immer darauf berufen, dass an der einen Zufahrt kein Schild bzw. dort die Einfahrt mit dem Fahrrad erlaubt war, wenn man mitten auf dem Wegenetz erwischt wird.
Vermutlich werden dann dort auch so gut wie keine Bußgelder verhängt, weil 1. nicht durchsetzbar und 2. interessiert es wahrscheinlich auch niemanden. Wir wollen aber solche Verbote eintragen.
Es ist aber eben unmöglich Verbote einzutragen, die nur gelten, wenn man über einen bestimmten Weg kommt. Und extra deswegen mit Relationen arbeiten ist doch auch Wahnsinnig, das wird dann wirklich unwartbar und vermutlich vom nächsten Mapper vor Ort kassiert, der/die die Sache von der anderen Seite angeht
250/260 sind keine Streckenverbote. Sie werden zumeist aufgestellt, wenn die Einfahrt aus einer bestimmten Richtung beschränkt werden soll um z.B. Durchgangsverkehr zu verhindern.
Vermutlich müssen wir den Willen der Verwaltung eintragen. Wenn an 5 Stellen 260 hängt und an einer ein altes verrostetes 250er dann können wir vermutlich sagen, dass das Wegenetz mit dem Fahrrad befahren werden darf.
Eine Frage dazu:
Ich hatte neulich bei meinem örtlichen Ordnungsamt angerufen und darum gebeten, die 250er gegen 260er auszutauschen. Als Antwort bekam ich, dass die Gemeindekasse leer ist und kein Geld für Schilder da ist, der Austausch aber für das nächste Jahr geplant ist. Auch hatte ich gesagt bekommen, dass mir niemand ein Strafzettel für das Befahren von Feldwegen mit dem Fahrrad geben würde. Kann ich die 250er dann jetzt schon umtaggen? Vielleicht zu bicycle=permissive?
Das ist ja genau das Problem, was ich auch oben geschildert habe. Erst hatte ich gedacht, dass es vielleicht nur für eine Fahrtrichtung gilt. Dann fiel mir ein, dass man ja auch hinter dem Schild wenden könnte und dann in die andere Richtung fahren oder parken könnte.
Du willst doch nicht etwa zu Vandalismus an Verkehrsschildern aufrufen.
Ein schwarzer, wasserfester Filzstift kann in diesem Fall auch schon helfen, wobei eine Schablone bei öfteren Einsatz nicht schlecht ist.