Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Aber VZ 237 verbietet dies. Und von der “zulässigen” Seite kommend mittendrin zu wenden und wieder zurücklaufen macht für einen Fernwanderweg keinen Sinn.
In meinem Fall geht der Unsinn ja schon früher los: Als Fußgänger darf man Zingst nach Süden nur verlassen, wenn man auf der Straße läuft.
Ist aber nix auf den Weg gepinselt. Als Ortsunkundiger steht man vor dem Schild und denkt sich, hier darf ich rechtlich nicht weiter. Dass von der Gegenseite aus frei ist weiß man ja nicht. Da man nicht 60 km Umweg laufen will, ignoriert man das oder läuft auf der Straße.
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