Und was, wenn an einem Bahnhof am selben Bahnsteig (76cm) eine S-Bahn (BR 423, ausgelegt auf 96cm-Bahnsteige) und ein RE (BR 427, ausgelegt auf 76cm-Bahnsteige) halten und bei der S-Bahn danach noch S-Bahn-Bahnsteige (96cm) sowie beim RE niedrigere Bahnsteige, die wiederum bei bei Niedrigeinstieg-Doppelstockwagen passen, folgen?
Bahnsteig mit wheelchair=no: Nein, denn Zugang höhengleich und beim RE passt es.
S-Bahn mit wheelchair=no: Nein, da danach die S-Bahn-Bahnsteige passend sind.
RE mit wheelchair=yes: Nein, da danach Bahnsteige unpassend sind, die aber auch wegen dort haltender Züge mit DoStos (moment, was hat das mit dem Bahnsteig zu tun?) wheelchair=yes erhalten müssten.
Und was, wenn (rein thoretisch) bei dem Bonner Beispiel an einer Haltestelle ausserhalb Bonns am selben Steig auch Busse halten und die Haltestellen entsprechend ausgerüstet sind (=ranfahren auf bis zu 1cm möglich und Höhe nahezu gleich)?
Bus-/Bahnsteig mit wheelchair=no: Nein, da es bei den Bussen passt.
Stadtbahnlinie mit wheelchair=no: Nein, hatten wir ja eben.
wheelchair=* kann man imo für den Zugang zum Bahnsteig problemlos nutzen, für die dort entlangführenden Linien und die Eignung der darauf verkehrenden Fahrzeuge für die Bahnsteige braucht es allerdings mEn eine andere Lösung.
mfg~ray