pyram
(pyram)
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Das ist keine Frage nach Regelungen in Bundesländern, sondern wie es der vom “Grünen Punkt” (DSD) beauftragte Entsorger handhabt. Ob Nichtverpackungen mit in den Sack/die Tonne dürfen ist also eine lokale Entscheidung einer Firma. Die Zuständigkeitsgrenzen entsprechen meist den der Landkreise/Städte.