Wer klagt gegen die Lizenzumstellung?

Nachdem im Forum immer wieder darüber diskutiert wurde, wie viele Daten von Lizenzablehner gelöscht werden müssen, möchte ich hier einfach mal die Frage stellen: Wer klagt gegen die Lizenzumstellung?

Vor welchem Gericht, mit welcher Begründung, mit welchem Streitwert?

Falls niemand ernsthalft beabsichtigt, zu klagen, warum müssen dann Daten gelöscht werden?

Weil auch ohne Klage das moralische Recht besteht, dass wir diese Daten nicht weiter verteilen. Außerdem haben neben den Autoren der Daten vermutlich auch andere, beispielsweise Mitbewerber (z.B. Teleatlas) Möglichkeiten, bei weiterer Verteilung dieser Daten zu klagen. Auch Firmen und Behörden, die Daten für Importe zur Vefügung gestellt haben, sind sicher eher bereit zu klagen als einzelne Nutzer und damit ein großes Risiko.

Es gehört zu den grundlegenden Anstandsregeln, sich auch dann an Regeln und Abmachungen zu halten, wenn der andere seine Wünsche nicht mit physischer oder juristischer Gewalt durchsetzen würde. Muss man das wirklich erklären?

Beim Lizenzwechsel gibt es viele Grauzonen. Aber zumindest die Extremfälle sollten doch noch einfach zu beurteilen sein: Wenn ein Mapper unmissverständlich abgelehnt hat, dass seine Beiträge unter ODbL/CT veröffentlicht werden - dann wird ein Objekt, dass niemand außer ihm bearbeitet hat, nicht in einer ODbL/CT-Datenbank auftauchen.

Och ich könnte mir schon gut vorstellen, dass der eine oder andere, der strikt gegen die neue Lizenz ist oder das Projekt in Zorn verlassen hat einer Klage auch nicht abgeneigt sind.
Neben den direkten juristischen Folgen (Streitwert dürfte sicher der Gegenwert sein, den man für die Daten bei einem Konkurrenten bezahlen dürfte) wegen Urheberrechtsverletzung gibt’s auch noch Abmahnungen von Konkurrenten. Verletzung des Urheberrechts ist in D übrigens auch eine Straftat, die jeder anzeigen kann. Nutzer der Daten aus Deutschland begeben sich dann also auf sehr dünnes Eis. :wink:

Dann kommen natürlich noch die Hiebe der Medien und des gesamten Internets…Ich würde sagen, das wäre es dann für OSM…

Ich werde klage einreichen !

Dann läufst du aber Gefahr, deine Spielwiese zu verlieren… :smiley:

Tordanik schrieb:
Es gehört zu den grundlegenden Anstandsregeln, sich auch dann an Regeln und Abmachungen zu halten, wenn der andere seine Wünsche nicht mit physischer oder juristischer Gewalt >durchsetzen würde. Muss man das wirklich erklären?

CC-BY-SA gewährt keinerlei Schutz. Nachdem das Urheberrecht angesprochen wurde: Kartenwerke zählen als Datenbanken, udn fallen somit unter deren Schutz. Der Datenbankenschutz wrde auf Initiative der EU eingeführt, um einen Markt für Datenbanken zu schaffen. Die daraus hervorgehenden Gesetze beschreiben wohl kaum die Situationen, die hier erwartbar ist. In Österreich sind Datenbanken geschützt, wenn zu ihrer Erstellung ein “erheblicher Investitionsaufwand” nötig war. Die Google-Ergebnisse führen zum Schluss, dass Summen wie 7 Millionen Euro als “erheblicher Investitionsaufwand” gelten. Hatte der Benutzer, der insgesammt 2.000 Nodes eintrug einen erheblichen Investitionsaufwand?

Zweitens würde mir spontan nicht einfallen, wer wen klagen könnte. Man kann DIE OpenStreetMap schlecht verklagen, wir sind keine Firma, sondern eine Community. Die Wikimedia-Foundation kann für den Inhalt der Wp nicht herangezogen werden, da sie nur den Server bereitstellt. Für den Inhalt haftet immer der Urheber des Inhalts. Wer in der WP ungustiöse Dinge schreibt kann dafür zur Rechenscahft gezogen werden, nicht aber diw WMF. Ich nehme an, dass es sich mit der OpenStreetMap ähnlich verhält. Ganz abgesehen davon, dass auch noch zu beachten ist, wer wen wo verklagen kann, und vor allem auf was genau.

Darüber hinaus warte Ich immer noch auf logisch stringente Begründungen, warum es nicht ausreichen sollte, in der aktuellen Version der Karte keine Inhalte von Nichtzustimmern mehr zu haben. Warum CC-BY-SA-Lizenz keinen Schutz für die Daten bieret wird hier: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:ODbL/Why_CC_BY-SA_is_Unsuitable erklärt.

etrr schrieb:
Weil auch ohne Klage das moralische Recht besteht, dass wir diese Daten nicht weiter verteilen.

Nein. Information wants to be free.

Wer behauptet das?
Ich dachte bisher, dass würde niemand ernsthaft in Frage stellen.

Gruß,
Mondschein

Mondschein schrieb:
Wer behauptet das?
Ich dachte bisher, dass würde niemand ernsthaft in Frage stellen.

Ich habe dasselbe gestern gefragt und erhielt die Auskunft auf diesen etwas merkwürdigen Text: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Backup_Plan , der eine Kontrolle der Versionsgeschichten andeutet.

Mir fehlt allerdings nach wie vor eine Begründung, warum man nicht nur den Ist-Bestand überprüfen müsse, sondern auch Objekte löschen müsse, in deren Versionsgeschichte ein Nichtzustimemr auftaucht odersie auf den Zustand vor dem Edit desNichtzustimmers setzen müsse.

Weil Objekte von Rechten von Personen betroffen sein können, die nicht den letzten Edit hatten. So wie ich ein Musikstück nicht plötzlich verteilen kann, weil ich einen Ton geändert habe, kann ich beispielsweise auch einen Knoten nicht unter anderer Lizenz verteilen, nur weil ich einen Tag hinzugefügt habe. Der Ersteller hat immernoch seine Rechte daran und die dürfen wir nunmal nicht verletzen.

errt schrieb:
Weil Objekte von Rechten von Personen betroffen sein können, die nicht den letzten Edit hatten. So wie ich ein Musikstück nicht plötzlich verteilen kann, weil ich einen Ton geändert habe, kann ich beispielsweise auch einen >Knoten nicht unter anderer Lizenz verteilen, nur weil ich einen Tag hinzugefügt habe. Der Ersteller hat immernoch seine Rechte daran und die dürfen wir nunmal nicht verletzen.

Welche “Rechte” sollen dies konkret sein? Und vor allem: Woraus sollen diese Rechte hervorgehen?

Geographische Tatsachen sind per se nicht schützbar. Dies ist unter anderem hier: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:ODbL/Why_CC_BY-SA_is_Unsuitable nachzulesen.

Geographische Tatsachen sind diesem Text zufolge in bestimmten Rechtssystemen wahrscheinlich nicht schützbar. Um das Risiko zu vermeiden, dass die Daten irgendwo nicht geschützt sind, wechseln wir auf die ODBL. Und um das Risiko zu vermeiden, dass sie doch irgendwo geschützt sind, löschen wir die Beiträge der Ablehner.

Übrigens: Wir (ok, die OSMF) wollen mit dem Lizenzwechsel verhindern, dass die Schutzlücken der CC-BY-SA missbraucht werden, um den erklärten Willen der Urheber zu ignorieren. Wir werden daher ganz bestimmt nicht selber diese Lücken missbrauchen, um den erklärten Willen der Urheber zu ignorieren.

Dieser Text ist sehr merkwürdig, da kann ich dir nur zustimmen, wenn das so umgesetzt werden sollte, dann würde ich ernsthaft an meinem oder deren Verstand zweifeln.
Zumal man aus der OSMF diesem Vorgehen widersprechende Aussagen vernimmt.
Dieser Plan wurde 2009 geschrieben, ich gehe (ohne einen Beweis dafür zu haben) davon aus, dass man inzwischen genauer nachgedacht hat.

Diese Begründung fehlt mir auch.

Können, aber nicht zwingend müssen, so wie es dieser seltsame Text anzunehmen scheint.
Wenn v1 CT-konform ist, in v2 von einem Nichtzustimmer dann nur der Tag “name=Name fehlt noch” hinzugefügt wird und dann ein Zustimmer in v3 (u.U. neben anderen Änderungen) den richtigen Namen “name=Hauptstraße” einträgt oder den Tag entfernt, dann wäre gemäß dem genannten Text die Historie “unterbrochen” und somit auf v1 zurückzusetzen, obwohl die Änderung aus v2 nicht mehr im “Ist-Bestand” enthalten ist.

??? Jetzt bin ich doch etwas verwirrt. ???

Gruß,
Mondschein

Geographische Tatsachen sind nicht nur nicht in bestimmten Rechtsystemen nicht Schützbar, sondern vor allem in den USA sowie in der ganzen (?) EU nicht schützbar.

Das Problem daran ist, dass offenbar angenommen wird, dass aus Dingen, auf die kein Urheberrechtsschutz besteht hervorgehe, dass andere Dinge dadurch unter das Urheberrechts der Dinge, auf die kein Urheberrecht besteht fallen könnten. Das klingt seltsam und ist es leider auch. Es ist nicht das Problem, die Knoten von Nichtzustimmern (auch Personen, die nicht aktiv zugestimmt haben) zu ersetzen, sondern alle Daten (Wege etc.) von Zustimmern, zu löschen, die jemals auch von einem Nichtzustimmer bearbeitet wurden zu löschen. Dies vernichtet die Arbeit der Zustimmer, auch wenn Nichtzustimmer nur über den Umweg von Versionsgeschichten mit dem betreffenden Objekt assoziierbar sind.

Große Mengen an Material zu vernichten leugnet die de facto PD der CC-BY-SA, ändert aber nichts daran. Mit solchen kindischen Manövern tritt die OSMF allenthalben dem Ziel, freie Information zu schaffen entgegen.