Wenn die damit durchkommt..

Ein normaler Mensch sollte in der Lage sein, zu erkennen, ob er den Weg nutzen kann bzw. darf oder nicht.

Stell dir eine Route über eine Fähre vor. würdest du durch den Fluss laufen, oder würdest du doch besser auf die Fähre warten? Oder der Shuttle-Train nach Sylt. Da würdest du doch auch warten, bis du auf den Zug fahren kannst und nicht auf den Schienen weiter fahren.

Erstens hat jeder Mensch einen gesunden Verstand.
Und falls er diesen nicht haben sollte, muss er immernoch der Straßenverkehrsordnung folgen,
denn diese steht über den Navigationssystemen, worauf man beim Einschalten ja oft hingewisen wird.

Aber was da in den USA abgeht, ist echt unglaublich…

Nun ja, im konkreten Fall können wir nicht wissen, ob diese Straße für
Fußgänger gesperrt war oder nicht. In den USA sind die Verhältnisse
anders. Z.B. ist Radfahren auf Autobahnen erlaubt, kein Wunder wenn
die nächste nutzbare Straße eventuel 10 Meilen weit weg ist.

Fähre oder Shuttle-Train sind eine andere Sache, soweit sie klar
gekennzeichnet sind.

Ich bin nicht dafür, einer Karte, sei es auf Papier oder in einem Rechner,
blind zu vertrauen, aber man sollte das Problem fehlender Ortskenntnisse
nicht einfach ignorieren.

Da bei Google kaum Fußwege erfasst sind, führt deren Fußgänger-Routing
einen sehr oft über Straßen jeder Art. Wenn man Glück hat sind es tracks
oder residential, wenn man Pech hat sind es Bundesstraßen oder Autobahnen.

Edbert (EvanE)

Im deutschen Google Maps wird man ja sogar noch gewarnt:

Eigentlich wollte ich ja zu diesem Thema nichts mehr schreiben.

Genau dieser Warnhinweis fehlte auf dem Navi.
Dieser Produktmangel ist die Begründung für die Klage.

Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes könnte man bei einem
fehlenden Warnhinweis durchaus auch innerhalb der EU Erfolg haben.

So hohe Schadenssummen wie in USA wird man in der EU jedoch
wahrscheinlich nicht bekommen.

So und jetzt endgültig Schluss für mich.
Edbert (EvanE)

Wie konnte die Menschheit nur zu Zeiten von Karte und Kompaß überleben? Ohne Warnhinweise, daß Kaffee heiß sein könnte? Und man konnte für komplette Hirnverbranntheit niemanden verklagen … schrecklich, die Vergangenheit.

Das mit den “Punative Damages” ist ja noch nachvollziehbar, aber wenn man sich Kaffee holt, sollte man doch davon ausgehen, daß der heiß ist. Kalter Kaffee, wäre wohl auch nicht das, was der Kunde wünscht. Bei ( sogar kostenloser) Navigationssoftware, dürften die Gerichte den Fall nicht zugunsten der Klägerin entscheiden, denn das wäre dann wohl das Ende von jeglicher routingfähiger Navigationssoftware. Wer will schon ein solches Risiko eingehen?

MfG Jürgen

Hallo Jürgen

Man/frau kann das Risiko durch einen entsprechenden Warnhinweis
(nicht vollständig, Fehler, veraltet, …, eigenes Gehirn einschalten)
aussschliessen.

Das fehlen jeglichen Warnhinweises bei der Navi-Anwendung führte
erst zu dieser Klage. Dies ist umsomehr ein schwerwiegender Mangel
als in der entsprechenden Webanwendung des gleichen Anbieters
ein solcher Warnhinweis (Beta-Version, fehlerhaft, …) existierte.

JM2C
Edbert (EvanE)

Hallo Edbert,

wenn das so wäre, hätten wir, bzw. die Bereitsteller von routingfähigen OSM-Karten, z.B. für die Garmin-Geräte, aber wohl dasselbe Problem.
Was das angeht. kann ich zumindest derzeit (noch) keinen Unterschied zu G****e erkennen.

Gruß Jürgen

Ich frag mich immer wieder, warum Google hier so oft zensiert oder dumm umschrieben wird.

Die Frage ist aber eher: wer zur Rechenschaft gezogen werden kann? Der Kartenanbieter (also OSM) oder der Softwarehersteller (bei Handy- oder PC-Navi-Software), welcher dann diese Karten nutzt?
Die Garmin-Geräte und dergleichen lasse ich bei dieser Frage mal aussen vor, da diese ja eigentlich eigene Karten nutzen und OSM somit eigentlich nicht betroffen ist. Und wer OSM-Karten dann selber aufs Garmin spielen will und kann, der weiss auch, dass man die Augen offen halten muss und das Hirn eingeschaltet bleiben muss.

Jedenfalls ist Skobbler diebezüglich schon dran an einem neuen Disclaimer zu erstellen.

Weil man ja nie wissen kann, wer einen bei der nächsten Nichtigkeit verklagt. :slight_smile:

Sehe ich auch so.

Hört sich gut an, ich will ja nicht in Haftung genommen werden, weil ich ein Stoppschild vergessen habe einzuzeichnen. :wink:

Verklagt man nicht immer den Vertragspartner bzw Anbieter? Wenn mein Auto kaputt geht, wäre es ja auch ziemlich blöd erstmal zu schauen wer die Komponente hergestellt hat und den dann zu verklagen. So verklage ich VW, Audi oder Dacia und die wiederum holen sich dann das Geld von dem Hersteller der Komponente wieder. Ähnlich wird es auch bei Navis sein, wo man teilweise den Kartenlieferant gar nicht sieht.
Daher müsste die Vereinbarung zwischen Mapper und OSM bzw zwischen OSM und Anbieter wie Skobbler die Haftung ausschließen…wenn sie es nicht eh schon ausgeschlossen ist

Verantwortlich ist idR immer der Hersteller der Karte. Dieser kennt die Qualität der verwendeten Daten und die Fähigkeiten des Routings. Ich hab auch einen entsprechenden Haftungsausschluss meiner Downloadseite platziert.

In Deutschland sieht es aber nicht ganz so schlimm aus, zumindest für die Hobbyisten.