Welches barrier ist angebracht? Etabliertes passt nicht... :(

Guten Abend zusammen,

ich habe ein barrier=?? - Frage…

Welches barrier ist das? Das Foto sollte Geokoordinaten und Fotografierrichtung haben. Das ist hier: Note: 4604117 | OpenStreetMap

Stand Heute: von Radensdorf her das in der Note genannte Schild, von der Gegenseite her neu: Verkehrszeichen Tool - OpenStreetMap

Beim Bild sieht man, daß der erste Versuch, einen Poller in der Mitte der Straße zu setzen, gescheitert war… (hierzu hab ich auch eine persönliche Aussage eines Dritten…)

Diurchfahrtsbreite ist ca. 2,5m

Danke für deie Hilfe,

Sven

Wenn es über 2,5m breit wäre, würde ich es eher als Verkehrsberuhigung denn als Barriere ansehen. Wie knapp sind 2,5m bemessen?

Ansonsten:

barrier=cycle_barrier
cycle_barrierr=single
cycle_barrier:installation=openable
maxwidth:physical=2.5
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Ja, aber was? Laut https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/amtsblaetter/2024/2024-01-amtsblatt.pdf?cid=zrv und VERKEHRSBERUHIGUNG FÜR BURGLEHNER-STRASSE | Stadt Lübben (Spreewald) ist es keine “reale” Straße mehr…Aber das ist mir egal… Ich suche lediglich einen passenden barrier=* - Wert.

Ach ja, es ist nicht öffnungsfähig, die straßenseitigen Pfosten sind fest einbetoniert… (bis sie demnächst wieder umgenietet werden…)

Im Zeifelsfall nehme ich cycle_barrier mit with=2.5 oder so…

Danke,

Sven

im Moment sieht es eher aus wir traffic_calming=choker, als irgendeine barrier

barrier=width_restrictor ?

In anbetracht dessen, dass laut Link der Straßenabschnitt komplett gesperrt sein sollte:

Die Zuwegung von Radensdorf nach Burglehn ist somit für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

… eine Sperrung also gewollt ist

destroyed:barrier=bollard

Welches VZ steht dort?

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klingt gut…

Anfang des Monats stand Zeichen 357-50 von beiden seiten, nun Zeichen 260+1026-36 von Burglehn her.

beide stehen im Widerspruch zur Aussage

Die Zuwegung von Radensdorf nach Burglehn ist somit für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Ich denke der Stadt sind lediglich die Schilder ausgegangen. Schildermast steht an der Stelle für die Gegenrichtung, nur ohne Schilder. Ist ja auch noch ganz frisch das Ganze. Intention ist jedenfalls klar.
Sven

Das meine ich nicht. Es ist von einer “Sperrung für den öffentlichen Verkehr” die Rede. Das schließt Radfahrer und Fußgänger ein.

Die Stadt weist ja an einer weiteren Stelle explizit darauf hin:

Die Stadt Lübben weist alle Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass die Zuwegung von Radensdorf nach Burglehn für den öffentlichen Verkehr nicht mehr gegeben ist.

Nun, von der Ausschilderung her ist für Radfahrer und Fußgänger weiterhin frei. Das wird auch so bleiben. Ich muß mal die korrespondiere Meldung im Amtblatt suchen. Da war das auch entsprechend geschrieben.
Sven

Nur nebenbei, die weiss-roten Markierungen haben Ähnlichkeiten zu den Verkehrszeichen, die unter (DE:6xx) gelistet sind, siehe:

Wikipedia Bildtafel 2017 Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO)

Deinen Beitrag verstehe ich nicht…

Was hat dein Beitrag mit dem 600er Nummernkreis der Verkehrszeichen zu tun?

fragende Grüße,

streckenkundler

Die komplette Meldung aus dem Stadtanzeiger Nr. 2/2025, Seite 4:

Im November 2023 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) die Teileinziehung eines Teilstückes der Burglehner Straße in Radensdorf beschlossen. Auch der Ortsbeirat wurde im Vorfeld einbezogen. Mit Beschluss entfällt für diese Straße die Eigenschaft als öffentliche Straße.
In diesem Zusammenhang werden Ende Januar am Ortsausgang Radensdorf Absperrgitter durch den städtischen Baubetriebshof montiert. Mit dieser Maßnahme soll für diese Straße eine Beruhigung der Verkehrssituation bezweckt werden.
Die Stadt Lübben weist alle Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass die Zuwegung von Radensdorf nach Burglehn für den öffentlichen Verkehr nicht mehr gegeben ist. Der Fuß- und Radverkehr ist weiterhin möglich.
Mit dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und dem beauftragten Entsorger ist eine Möglichkeit geschaffen worden, diesen Bereich durch einen umklappbaren Poller zu passieren. Der landwirschaftliche Verkehr kann seine Flächen aus Richtung Burglehn weiterhin befahren. Verkehrsschilder weisen auf die veränderte Verkehrssituation hin.

Hervorhebung von mir.

Quelle: https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/amtsblaetter/2025/2025-02-stadtanzeiger.pdf

Demnach wäre der Fuß- und Radverkehr weiterhin möglich.

In der Allgemeinverfügung “Einziehung eines Teils der Burglehner Straße, Ortsteil Radensdorf” (Amtsblatt Nr. 1/2024, Seite 3) hingegen wurde der Fußgänger- und Radverkehr nicht ausgenommen:

Die Stadt Lübben (Spreewald) zieht den in der Anlage gekennzeichneten Abschnitt der Burglehner Straße in 15907 Lübben (Spreewald) ein.

Quelle: https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/amtsblaetter/2024/2024-01-amtsblatt.pdf

In einer anderen Allgemeinverfügung “Teileinziehung des Mühlsteinweges (Flurstück 52, teilweise), OT Radensdorf” (Amtsblatt Nr. 2/2025, Seite 2) hingegen wurde der Fußgänger- und Radverkehr ausdrücklich ausgenommen:

Durch die Stadt Lübben (Spreewald) wird ein Teilstück des Mühlsteinweges (Flurstück 52, teilweise) in 15907 Lübben (Spreewald)/OT Radensdorf teileingezogen. Der Verlauf des teileinzuziehenden Flurstücks ist im Lageplan entsprechend farblich dargestellt und als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung. Die Teileinziehung erfolgt für den öffentlichen Fahrzeugverkehr. Für den Fußgänger- und Radverkehr gilt die Einschränkung nicht.

Hervorhebung von mir.

Quelle: https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/amtsblaetter/2025/2025-02-amtsblatt.pdf

Also wurde ein Teil der Burglehner Straße zwar komplett eingezogen, aber netterweise erlaubt man dann nachträglich doch den Fußgänger- und Radverkehr?

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Vielleicht solltest Du Deine Stadt mal darauf hinweisen, dass dies etwas widersprüchlich in der Außenwirkung ist. Ich kann auch nicht beurteilen, ob eine Freigabe für Fußgänger und Radfahrer überhaupt rechtlich möglich ist, wenn man diese nicht in der Allgemeinverfügung ausgenommen hat.

Nur zur Klarstellung: was die Stadt bezweckt, was der Wille ist, ist mit eigentlich klar. Nur ob die Art und Weise, wie sie es umgesetzt hat, einer rechtlichen Prüfung standhält …

Ist nichts neues das die Politik vergisst, dass Fuß- und Radverkehr auch zum öffentlichen Verkehr gehören und man eigentlich den öffentliche Kfz-Verkehr meinte.