Wegkreuzungen mit spitzen Winkeln

Ein Wendeverbot muss nicht unbedingt mit einem Schild gekennzeichnet sein, das das Wenden verbietet. Eine durchgezogene Linie impliziert genau so ein Wendeverbot. Wenn man also an Stellen mit einer durchgezogenen Linie ein Wendeverbot taggt, ist das nicht “künstlich”, sondern entspricht ja gerade der tatsächlichen Situation. Sowas geht eben nicht aus dem Winkel hervor, in dem sich zwei Wege treffen.

Darum geht es nicht. Es geht genau um den Punkt an dem die drei wege zusammen gefuehrt werden. Dort ist das wenden wieder erlaubt, es soll aber als hint fuer die router kuenstlich verboten werden.

Mir ging es um solche eine Situation: http://www.websters-online-dictionary.org/images/wiki/wikipedia/commons/thumb/0/07/Verkehrsinsel.jpg/180px-Verkehrsinsel.jpg

Da darf man an der Zusammenführung der Wege nicht wenden.

Wenn es um das Überhol-/Wendeverbot aufgrund durchgezogener Linie geht trifft das Problem doch nicht nur die xPunkte mit spitzem Winkel sondern auch tausende km Straße. Warum nicht einfach mal auf ein Tag einigen (oder ist das schon geschehen und ich habs verpasst?) und das nutzen anstatt wieder mit Relationsbastelei anzufangen?

Gruß BBO

Moin,

es ist noch nicht geschen - aber anscheinend hast Du die dazugehörige Diskussion verpasst.

Es scheitert nämlich an genau dem gleichen Problem:
Der Tag gilt auf dem way - keine Frage und kein Problem.
Aber gilt der Tag auch an genau dem Endpunkt?
Ist dieser Punkt nun eine Kreuzung - da muss es erlaubt sein, abzubiegen (und damit quasi die Linie zu überfahren).
Oder ist dieser Punkt nun eben keine Kreuzung - da soll es ja verboten sein.

Gruß
Georg

Wenn es erlaubt ist, soll es auch nicht künstlich verboten werden. Eine solche Relation oder ein wie auch immer getaggtes Wendeverbot gehört nur an solche Stellen, wo das Wenden tatsächlich nicht erlaubt ist.

Genau solche Stellen meine ich auch. Und auf dem Bild sieht man auch die durchgezogene Linie, die direkt im Anschluss an die Insel das Wenden verbietet.

Georg bringt es (im wahrsten Sinne des Wortes ;)) auf den Punkt: Es geht um dem Punkt, an dem die Wege aufeinander treffen. Bei der Situation, die Henning auf dem Bild gezeigt hat, geht die durchgezogene Linie bis an die Insel heran (bzw. an die schraffierte Fläche), darf also an keinem Punkt überfahren werden. Wenn es sich dagegen um eine Kreuzung handeln würde, würde die durchgezogene Linie unmittelbar vor der Kreuzung enden - weil sie zu der in beide Richtungen befahrbaren Straße gehört und nicht zur Kreuzung. Und genau diese beiden Situationen sollen unterschiedlich getaggt werden, weil sie sich dadurch unterscheiden, ob man von einem Weg in einen anderen fahren darf oder nicht. Und genau das ist m.E. der Sinn einer Abbiegerelation.

Nur als Tipp: Es gibt auch Kreuzungen mit durchgezogener Linie. Dort darf man eben nicht links abbiegen und der Querverkehr nicht einmal geradeaus fahren. Und es ist eine Richtige Kreuzung mit rechten Winkeln.

Wenn der Punkt keine Kreuzung ist, kann der entsprechende Tag doch auch an den Endpunkt: eindeutig, keine Relationsfummelei.

Gruß BBO

@viw: Das stimmt natürlich. Auch in einem solchen Fall ist eine Abbiegerelation natürlich sinnvoll (und weil es sich um eine Kreuzung handelt, wird vermutlich auch niemand Einspruch erheben, oder?).

@BBO: Dann müsste aber auch eindeutig geklärt sein, von wo nach wo man nicht fahren darf. Zugegeben, wenn es sich um den einfachsten denkbaren Fall (zwei nahezu parallele Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung und gegenüber davon eine Straße, die man in beiden Richtungen befahren kann), ist es eindeutig - aber es gibt ja auch noch andere Fälle, wie z.B. sowas. Vorteil der Relation wäre, dass man etwas bereits vorhandenes benutzt, das zugleich allgemein genug ist, um verschiedene denkbare Fälle zu erfassen.